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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Eine EU-Mindestlohnregelung wäre eine eindeutige Kompentenzüberschreitung des europäischen Gesetzgebers, so der ZDB. (Foto: © gwolters/123RF.com)
Vorlesen:
Mai 2021
Die EU-Mitgliedstaaten diskutieren über die Definition von europäischen Mindestlöhnen. Der ZDB hält die Diskussion für überflüssig und lehnt eine europäische Mindestlohnregelung ab.
"Eine europäische Mindestlohnregelung ist nicht nur absolut überflüssig. Sie führt auch zu einer verfassungsrechtlich zumindest bedenklichen Einschränkung des Handlungsspielraums der nationalen Tarifvertragsparteien", wettert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).
Bereits während des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission habe der ZDB seine Zweifel an der geplanten Regelung angemeldet: "Die Tarifpartnerschaft gehört zum Tafelsilber unserer sozialen Markwirtschaft. Für unsere Branche verhandeln wir mit unserem Sozialpartner bereits seit über 120 Jahren Tarifverträge für die Bauwirtschaft, in bewährter und konstruktiver Art und Weise."
Schon jetzt müssten die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes bei der Verhandlung ihres Branchen-Mindestlohns die Vorgaben und Einschränkungen des deutschen Mindestlohngesetzes beachten. Eine zusätzliche Einschränkung der Tarifautonomie durch europäische Regelungen nehme den Tarifträgerverbänden den für branchenspezifische nationale Regelungen notwendigen Entscheidungsspielraum.
Pakleppa: "Eine EU-Mindestlohnregelung würde nicht nur eine eindeutige Kompentenzüberschreitung darstellen. Sie würde die Tarifautonomie in Deutschland mit Füßen treten. Statt einem One-fits-all-Ansatz sollte weiterhin auf nationalen Handlungsspielraum für geeignete Regelungen in den einzelnen Branchen gesetzt werden.“
Quelle: ZDB
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