Mit der finanziellen Förderung der höheren Berufsbildung werde die Wertigkeit beruflicher Bildung und Fortbildung anerkannt, so der ZDH.

Mit der finanziellen Förderung der höheren Berufsbildung werde die Wertigkeit beruflicher Bildung und Fortbildung anerkannt, so der ZDH. (Foto: © Markus Lambrecht/123RF.com)

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Bundestag hat über Aufstiegsfortbildungsförderung beraten

Handwerkspolitik

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in erster Lesung beraten. Das Gesetz setze das richtige Signal für junge Leute, urteilt das Handwerk, macht aber einen Verbesserungsvorschlag.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks freut sich über den im geplanten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelten Anspruch auf Aufstiegs-BaföG für alle drei Stufen der höheren Berufsbildung. "Das ist das richtige Signal für junge Menschen, die eine berufliche Karriere im Handwerk anstreben", sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke

Die damit verbundene finanzielle Förderung der höheren Berufsbildung sei zudem die logische Konsequenz nach der Einführung der neuen Fortbildungsstufen Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional im Berufsbildungsmodernisierungsgesetz. "Damit wird die Wertigkeit beruflicher Bildung und Fortbildung anerkannt. Ziel muss es sein, die staatliche Förderung der höheren Berufsbildung und der Hochschulbildung anzugleichen", so Schwannecke.

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Mehrere Meisterabschlüsse fördern

Das Handwerk suche dringend Meister, die im Zuge der Digitalisierung mit neuen Technologien und Arbeitsweisen umzugehen wissen. Fachkräfte benötigten dazu ein immer mehr vernetztes Wissen in verschiedenen Handwerksberufen. Deswegen sei es wichtig, dass auch der Erwerb von mehreren Meisterabschlüssen förderfähig ist. Hier sei der Gesetzesentwurf noch nicht zufriedenstellend, weil den Förderämtern ein zu großer Ermessensspielraum eingeräumt wird.

"Unser Unternehmernachwuchs braucht hier noch mehr Planungssicherheit. Darüber hinaus hält es das Handwerk für geboten, dass das Darlehen für die Kosten der Vorbereitungslehrgänge und für die Prüfungen bei erfolgreichem Abschluss für alle Absolventen zu 100 Prozent erlassen wird", erklärt Schwannecke. Damit würden Leistungsanreize geschaffen. "Zudem würden die erheblichen finanziellen Belastungen von beruflich Qualifizierten abgebaut und die Attraktivität des beruflichen Qualifizierungsweges deutlich erhöht.“

Quelle: ZDH

Text: / handwerksblatt.de

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