Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zur Effizienzförderung für die Wirtschaft in Kraft.

Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zur Effizienzförderung für die Wirtschaft in Kraft. (Foto: © Neirfy/123RF.com)

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Effizienzförderung für die Wirtschaft verbessert

Handwerkspolitik

Das Bundeswirtschaftsministerium erweitert die Effizienzförderung für die Wirtschaft und verbessert die Förderbedingungen für kleine und mittlere Betriebe.

Anfang November treten zwei neue Förderrichtlinien in Kraft, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium die Effizienzförderung für die Wirtschaft verbessert und die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung (Treibhausgasneutralität bis 2045) anpasst.

Neu ist, dass neben der Energieeffizienz künftig auch Ressourceneffizienz gefördert werden soll. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen sollen von den erweiterten Richtlinien profitieren. Konkret geht es um die Förderrichtlinien "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" sowie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb".

Neuer Fördergegenstand

Derzeit fördert das BMWi die Steigerung der Energieeffizienz in der Wirtschaft mit der "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft", die nach Angaben des Ministeriums gut nachgefragt wird. Wegen des zusätzlichen Förderbereichs wird das Programm nun umbenannt. Hiermit sind Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Materialverbrauch führen sowie Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung recycelter Materialien.

Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität, wird als weiterer neuer Fördergegenstand die Erstellung von Transformationskonzepten gefördert. Darüber können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.

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Verbesserte Förderbedingungen

Die Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung wird um zehn Prozentpunkte erhöht. Auch die zweite Förderrichtlinie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb" wird erweitert. Die maximale Förderquote wird von 50 auf 60 Prozent angehoben und auch das Rundenbudget deutlich erhöht.

Ein erleichterter Zugang zur Förderung im Bereich Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz und bessere Förderbedingungen für Projekte zur Reduktion des Stromverbrauchs sollen zusätzliche CO2-Einsparungen ermöglichen.

Anträge ab 1. November

Anträge auf Förderung können ab dem 1. November beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Zuschussvariante beziehungsweise der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge auf Förderung im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte können ebenfalls ab dem 1. November beim VDI/VDE IT gestellt werden.

Quelle: BMWi

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Text: / handwerksblatt.de

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