Bis zum Jahr 2030 sollen 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen.

Bis zum Jahr 2030 sollen 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen. (Foto: © Ratchanida Thippayos/123RF.com)

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Kabinett beschließt EEG-Novelle

Handwerkspolitik

Die Bundesregierung hat die Reform des EEG verabschiedet. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagt das Handwerk und fordert gleichzeitig Nachbesserungen.

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen sollen. "Es ist gut, dass mit der nun vorgelegten EEG-Novelle die EEG-Umlage reduziert und dafür zumindest ein Teil der Förderkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Bundesmitteln und aus der neuen CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr gedeckt werden soll", sagt Holger Schwannecke.

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

Damit gehe die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung, Strom für Mittelstand und Privathaushalte in Deutschland wieder bezahlbarer zu machen. Der Generalsekretär fordert aber, dass die EEG-Umlage noch deutlich stärker als geplant sinken müsse: "Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum Privathaushalte und Mittelstand auch künftig über die EEG-Umlage die Rabatte der Großunternehmen bei der EEG-Umlage finanzieren sollen."

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Ausgleichsregelung über den Bundeshaushalt decken

ReferentenentwurfLesen Sie hier mehr zum Entwurf des Wirtschaftsministeriums.Diese sogenannte besondere Ausgleichsregelung müsse deshalb auch über den Bundeshaushalt und nicht länger über die EEG-Umlage der Privathaushalte und des Mittelstands gedeckt werden. Das Ausbauziel für die Erneuerbaren Energien bis 2030 habe nur dann eine Realisierungschance, wenn für Photovoltaik-Altanlagen, die nun nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, hinreichend rentable Folgeregelungen für den Weiterbetrieb sichergestellt werden.

Der aktuelle Gesetzentwurf der EEG-Novelle berücksichtige dies noch nicht hinreichend. "Kritisch am Novellierungsvorhaben ist ebenfalls, dass der Eigenverbrauch von Strom aus EE-Anlagen nicht zuletzt aufgrund zusätzlicher bürokratischer Auflagen erheblich eingeschränkt werden soll. Das steht diametral dem Ziel entgegen, die Elektromobilität auszubauen. Auch hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf", so Schwannecke.

Quelle: ZDH

Text: / handwerksblatt.de