Im Entwurf des Wirtschaftsministeriums spielt die Windenergie an Land eine besondere Rolle.

Im Entwurf des Wirtschaftsministeriums spielt die Windenergie an Land eine besondere Rolle. (Foto: © zych/123RF.com)

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EEG-Novelle: Handwerk fordert mittelstandsgerechte Ausrichtung

Handwerkspolitik

Das Wirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für die Reform des EEG vorgelegt. Das Handwerk ist grundsätzlich damit einverstanden, fordert aber noch Verbesserungen.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nimmt Formen an. Nun liegt ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Novelle des Gesetzes vor. Der Ausbau des Ökostroms soll schneller gehen. Der Entwurf sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 65 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Besonders die Windenergie an Land soll dabei eine Rolle spielen.

Zusätzliche Flächen sollen für den Windkraftausbau nutzbar gemacht werden. Damit die Ausweisung von Flächen für Kommunen attraktiver wird, sollen sie einen Teil der Einnahmen aus der Energiegewinnung erhalten. Außerdem will der Gesetzgeber Planungs- und Genehmigungsverfahren verbessern und beschleunigen. Lange Verfahren und fehlende Flächen gehören zu den Hauptgründen, warum der Ausbau der Windenergie ins Stocken geraten ist.

Mehr Leistung aus Solarenergie

Das Wirtschaftsministerium will auch die Solarenergie vorantreiben. Die Kosten für größere Anlegen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt sollen über Ausschreibungen gedämpft werden. Hier soll es jeweils ein konkretes Leistungsziel geben, der Zuschlag geht an denjenigen, der die geringsten Fördermittel verlangt. Ziel: Bis 2030 sollen neue Solarenergieanlagen mit einer Leistung bis 5,6 Gigawatt ans Netz gehen. Bei negativen Energiepreisen soll es künftig keine Vergütung mehr für EE-Anlagen geben.

Über neue Anreize sollen mehr Speicherkapazitäten geschaffen werden. Anlagen, für die nach 20-jähriger Vergütung ab dem kommenden Jahr keine Förderung mehr vorgesehen ist, sollen ihren Anspruch auf Einspeisevorrang behalten. Die Anlagenbetreiber sollen ihren Strom direkt vermarkten. Für Kleinstanlagen können die Anlagenbetreiber ihren Strom bis Ende 2027 jeweils den Netzbetreibern zur Verfügung stellen. Dafür sollen sie den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten.

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"Handwerk ist ein wichtiger Akteur"

Das Handwerk sieht sich als wichtigen Akteur beim Ausbau der erneuerbaren Energien. "Handwerksbetriebe planen, installieren und warten Erneuerbare-Energien-Anlagen und tragen so maßgeblich zum Ausbau Erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz bei", so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Deswegen seien die Vorschläge des Wirtschaftsministeriums wichtig für diese Unternehmen, aber auch für die Betriebe als Energienutzer, die auf eine „verlässliche, bezahlbare, umweltfreundliche und nachhaltige Stromversorgung“ angewiesen seien.

"Da die bisherige EE-Ausbauförderung über die EEG-Umlage die Stromkosten von Privathaushalten und Betrieben beträchtlich erhöht hat, muss die anstehende EEG-Novelle auch zur Durchsetzung fairer Markt- und Wettbewerbsbedingungen bei den Energiekosten genutzt werden", fordert der ZDH.

Handwerksgerechte Ausgestaltung gefordert

Der Verband begrüßt grundsätzlich die Pläne des Ministeriums, betont aber, es noch Verbesserungen geben müsse, um das Gesetz stärker an die Bedürfnisse des Mittelstands und des Handwerks auszurichten. Die geplante Finanzierung der EEG-Umlage aus Bundesmitteln und aus den Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr, müsse dazu führen, dass die Strompreise deutlich fallen. Außerdem verlangt der ZDH bürokratiearme Fördermodelle für den Ausbau von Solaranlagen.

"Damit auch PV-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, künftig weiter erneuerbaren Strom liefern und nicht vom Netz genommen werden, sind auch hier praktikable und wirtschaftliche Förderlösungen notwendig", betont der Verband. Aktuell befindet sich der Entwurf in der Abstimmung in den anderen Ministerien. Das Kabinett soll ihn noch im September verabschieden, um ihn in den Bundestag einzubringen. Wenn alles nach Plan läuft, soll das neue Gesetz Anfang Januar des nächsten Jahres in Kraft treten.

Text: / handwerksblatt.de