Der Klimaschutz in Deutschland liege deutlich hinter den Erwartungen, sagt Robert Habeck.

Der Klimaschutz in Deutschland liege deutlich hinter den Erwartungen, sagt Robert Habeck. (Foto: © ximagination/123RF.com)

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Klimaschutz: "Maßnahmen in allen Sektoren unzureichend"

Handwerkspolitik

In seiner Bilanz zum Stand des Klimaschutzes kommt das Klimaschutzministerium zu einem ernüchterndem Ergebnis. Damit die Klimaschutzziele erreicht werden können, müsse Deutschland die Geschwindigkeit der Emissionsminderung verdreifachen.

Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium hat eine Bilanz zum Stand des Klimaschutzes vorgelegt. Demnach liege der Klimaschutz in Deutschland deutlich hinter den Erwartungen, es gebe einen drastischen Rückstand aufzuholen. "Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend", sagt Minister Robert Habeck (Grüne).

Es sei abzusehen, dass die Klimaziele sowohl für das laufende als auch für das kommende Jahr verfehlt würden. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis 2030 bei 80 Prozent liegen. "Hierzu müssen wir die Geschwindigkeit unserer Emissionsminderung verdreifachen und deutlich mehr in weniger Zeit tun."

Klimaschutz konsequent umsetzen

Habeck kündigt gleich zwei Klimaschutzpakete (eins für Ende April, ein zweites im Sommer) an. Damit sollen die Weichen für alle Sektoren gestellt werden, damit dort die Klimaziele erreicht werden können. Bis Ende dieses Jahres sollen alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen abgeschlossen werden.

Deswegen will die Bundesregierung Tempo machen und ihr Klimaschutzprogramm konsequent umsetzen. Die jetzt vorgelegte Klimaschutzbilanz soll ihr als Orientierung dienen, wie die zu ergreifenden Maßnahmen zu gestalten sind. Habeck: "Das alles ist eine Mammut-Aufgabe. Und es wird einige Jahre dauern, bis wir die Erfolge sehen werden."

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Gebäudesektor im Blickpunkt

Konkret nennt die Bilanz des Ministeriums den Gebäudesektor, in dem das Sektorziel 2021 zum zweiten Mal in Folge verfehlt wurde. Und es sei absehbar, dass sich das 2022 und 2023 in "etlichen weiteren Sektoren" wiederholen wird. Im Gebäudesektor müssten die Emissionen bis 2030 deutlich sinken (auf eine Minderungsrate von 44 Prozent), damit das Klimaschutzziel eingehalten werden kann. Entsprechend groß sei der Handlungsbedarf.

"Im Gebäudebereich wurde in den letzten Jahren versäumt, die rechtlichen Standards für Sanierung und Neubau an den technischen Fortschritt anzupassen",  heißt es in dem Papier. Die Förderpolitik müsse mit Blick auf mögliche CO2-Minderungseffekte neu ausgerichtet werden. Es bedürfe etwa einer Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes und der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Anforderungen konkretisieren

Felix Pakleppa Foto: © ZDBFelix Pakleppa Foto: © ZDB

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt, dass die Bundesregierung besonders den Gebäudesektor in den Blick nimmt. Die Verdreifachung der Emissionsminderung sei ein sehr ambitioniertes Ziel, aber das Baugewerbe stelle sich dieser Aufgabe. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa fordert die Regierung auf, schnellstmöglich die energetischen Anforderungen an Neubauten und Gebäuden im Bestand zu konkretisieren und entsprechende Förderprogramme aufzulegen und bereits vorhandene zu verändern.

Ansonsten drohe die Verunsicherung von Investoren und Bauherren notwendige Investitionen zu verschleppen. "Wir sind uns als Branche der Verantwortung für den Klimaschutz bewusst. Unsere Unternehmen werden die Aufträge mit der gegebenen Sorgfalt wie auch Sach- und Fachkunde abarbeiten", verspricht Pakleppa.

Viele Maßnahmen geplant

Das Ministerium nennt eine Fülle an "Sofortmaßnahmen", die es in Kürze vorlegen will. Dazu gehört die oben genannte Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes und der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Außerdem sind ein Solarbeschleunigungspaket, eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, eine Wärme- und eine Wasserstoffstrategie und weitere Maßnahmen in Planung.

Außerdem wird geprüft, welche zusätzlichen Schritte schnell umgesetzt werden können. "Zudem werden weitere Maßnahmen aus anderen Ressorts und Sektoren in das Sofortprogramm einfließen, das in den kommenden Monaten in engem Schulterschluss innerhalb der Bundesregierung erarbeitet wird."

Geplante SofortmaßnahmenEEG-Novelle: Wir stellen im EEG die Weichen für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030. Dafür erhöhen wir die Ausschreibungsmengen. Die technologiespezifischen Mengen werden anwachsend ausgestaltet, von Anfang an von einem sehr ambitionierten Niveau ausgehend. Dabei wird ein Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 – 750 TWh) unterstellt, also 715 TWh. Wir werden den Grundsatz verankern, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.

Solarenergie: Wir entfesseln die Solarenergie mit einem Solarbeschleunigungspaket. Das Solarbeschleunigungspaket beinhaltet ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen, um die Solarenergie deutlich voranzubringen. Hierzu zählen unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien. Zudem setzen wir gesetzlich das neue Ziel um, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel.

Windenergie: Wir erschließen kurzfristige Flächenpotenziale für Wind an Land und beschleunigen mit einem Wind-an-Land- Gesetz den Ausbauprozess. Wir werden die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren reduzieren und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit des Windausbaus mit militärischen Interessen umsetzen. Hier schlummern große Flächenpotenziale. So sind im Bereich Funknavigation und Drehfunkfeuer 4 bis 5 GW Leistung möglich. Zusätzlich gibt es ein Potenzial von 3 bis 4 GW Leistung im Bereich militärischer Belange. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz werden wir zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren, den Windenergieausbau mit dem Artenschutz versöhnen und die Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen.

Senkung des Strompreises: Wir schaffen die Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen. Vor allem im Vergleich zu fossilen Energieträgern soll Strom günstiger werden. So machen wir Wärmepumpen und E-Mobilität attraktiver und bringen die Sektorkopplung voran. Deshalb werden wir ab 2023 die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanzieren und entlasten damit die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage überführen wir die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz, um der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen.

Klimaschutzverträge mit der Industrie: Wir werden die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie schaffen. Für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren benötigt die Industrie einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen. Durch dieses Instrument wird sich die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Produktionsverfahren früher einstellen und die Kosten werden für die Unternehmen planbarer.

Wärmestrategie: Auch in der Wärme streben wir einen sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien an und werden bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugen. Energieeffizienz sehen wir als zweite Säule an, daher werden wir für das optimale Zusammenspiel beider Instrumente eine neue Gebäudestrategie Klimaneutralität erarbeiten. Wir werden den Klimaschutz im Gebäude entscheidend voranbringen und uns für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung sowie die Dekarbonisierung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Dafür werden wir die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft setzen und ihre Finanzierung aufstocken.

Gebäudestandards und -förderung: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schaffen wir mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen. Damit werden wir Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausrichten. Wir setzen so die Vereinbarung im Koalitionsvertrag um, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben wird. So verhindern wir Fehlinvestitionen, die nicht mit unseren Klimazielen vereinbar sind. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird parallel zügig angepasst; sie wird die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.

Wasserstoffstrategie: Wir passen unsere Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie an, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln. Hierfür werden wir die Nationale Wasserstoffstrategie noch in diesem Jahr überarbeiten und zusätzliche Förderprogramme auf den Weg bringen.

Quelle: BMWi

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Text: / handwerksblatt.de

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