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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Bäcker-Azubis können sich über ein Plus bei der Ausbildungsvergütung freuen. (Foto: © wavebreakmediamicro/123RF.com)
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Januar 2021
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt. Ab März steigen die Vergütungen für alle Ausbildungsjahre.
Ab März bekommen die Azubis im Bäckerhandwerk mehr Geld. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben einen neuen Tarifvertrag für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks abgeschlossen.
"Der Neuabschluss des Tarifvertrages für die Auszubildenden ist in mehrfacher Hinsicht ein wichtiges Signal", erklärt Michael Wippler, Präsident des Bäckerverbands. "Wir haben einen Kompromiss erzielt, der in der Corona-Pandemie zum einen unsere Wertschätzung gegenüber den Auszubildenden ausdrückt und gleichzeitig den vielerorts schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht wird." Die Betriebe des Bäckerhandwerks dürften während der Corona-Pandemie nicht zu sehr belastet werden, nur so könnten sie ihre Ausbildungsleistung aufrechterhalten.
"Auch die Auszubildenden leisten ihren Anteil, die Branche durch die schwierige Zeit der Pandemie zu bringen", sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG. "Um ihren Einsatz zu honorieren und gute Ausbildungsbedingungen zu schaffen, ist es wichtig, dass die Ausbildungsvergütungen steigen. Für die Zeit nach der Pandemie und die Zukunft des Bäckerhandwerks mit ausreichend Fachkräften müssen heute die Grundlagen gelegt werden.“
Ab 1. März 2021:
Ab 1. Februar 2022:
Der neue Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. März 2021 in Kraft. Bis dahin bleibt der bisherige Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks vom 22. Juni 2018 bestehen. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
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