Foto: © HwK Koblenz
HWK Koblenz | August 2025
Meisterhafter Schmuck aus Gold und Silber
Sophie Ropertz aus Briedel und Sophie Yvonne Kunz aus Hochstetten-Dhaun haben die seltene Meisterprüfung im Gold- und Silberschmiedehandwerk bestanden.
Auch kleinere Betriebe, die als Zulieferer oder Dienstleister tätig sind, können von dem Gesetz betroffen sein, wenn sie in die Lieferketten großer Auftraggeber eingebunden sind. (Foto: © skdesign/123RF.com)
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Ein neues Gesetz soll die Wirtschaft verpflichten, ihre IT-Systeme sicherer zu machen. Auch Handwerksbetriebe, die in kritischen Infrastrukturen oder mit IT-Systemen arbeiten, müssen sich darauf einstellen.
Die Bundesregierung hat neue Regelungen für die Cybersicherheit in der Wirtschaft auf den Weg gebracht. Sie hat den Entwurf für ein neues IT-Sicherheitsgesetz beschlossen, das die EU-Richtlinie NIS 2 zur Cybersicherheit umsetzt. Der Bundestag muss noch über das Gesetz abstimmen.
Betroffen sind Unternehmen in Deutschland, die in den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Dienste arbeiten. Sie müssten Schutzmaßnahmen einführen, wie etwa Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte oder Verschlüsselungslösungen. Auch Handwerksbetriebe, die in kritischen Infrastrukturen oder mit IT-Systemen arbeiten, müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen.
Das Ausmaß der Vorkehrungen soll sich nach der Bedeutung der Einrichtung richten. Wird ein Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs, soll es dies künftig innerhalb von 24 Stunden melden, nach 72 Stunden einen Zwischenstand liefern und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht vorlegen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bekommt mehr Kontrollaufgaben und Kompetenzen. Bei schwerwiegenden Verstößen soll es Bußgelder verhängen können.
Die Handwerkskammer des Saarlandes hat dazu die folgenden Tipps:
Handwerksbetriebe, die für kritische Infrastrukturen wie Energieversorger, Baugewerbe oder Gesundheitswesen tätig sind, sollten sich auf die neuen Regelungen einstellen. Die Reform betrifft Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro. Aber auch kleinere Betriebe, die als Zulieferer oder Dienstleister tätig sind, können betroffen sein, wenn sie in die Lieferketten großer Auftraggeber eingebunden sind.
Der erste Schritt ist die Überprüfung, ob Ihr Betrieb von den neuen Regelungen betroffen ist. Das BSI bietet hierzu online eine kostenlose NIS-2-Betroffenheitsprüfung an.
Identifizieren Sie mögliche Schwachstellen in Ihrer IT-Infrastruktur. Bewerten Sie potenzielle Bedrohungen und führen Sie Maßnahmen ein, um den Schutz Ihrer Systeme zu gewährleisten. Besonders sensibel sind Kundendaten und Betriebsgeheimnisse.
Stellen Sie sicher, dass grundlegende technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls, regelmäßige Updates und Backups in Ihrem Unternehmen vorhanden sind. Damit schützen Sie Ihre IT-Systeme effektiv vor Angriffen.
Viele Cyberangriffe nutzen menschliche Fehler aus. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Cybergefahren und schulen Sie sie im sicheren Umgang mit IT-Systemen, um Sicherheitslücken zu vermeiden.
Erarbeiten Sie Notfallpläne, um auch bei einem Cyberangriff handlungsfähig zu bleiben. Ein klar definiertes Krisenmanagement sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall schnell reagieren können und die Auswirkungen minimieren.
Cybersicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend, um auf neue Bedrohungen reagieren zu können.
Auch wenn nicht alle Handwerksbetriebe direkt von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Kunden und Auftraggeber könnten verstärkt auf Cybersicherheitsstandards achten, und Betriebe, die vorbereitet sind, reduzieren nicht nur ihre Risiken, sondern sichern sich auch Wettbewerbsvorteile.
"Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie stellt Handwerksbetriebe vor neue Herausforderungen. Ein gut strukturiertes Risikomanagement, technische Sicherheitsvorkehrungen und geschulte Mitarbeiter sind der Schlüssel, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Handwerksbetriebe, die jetzt handeln, sind besser geschützt und für die Zukunft gerüstet", rät Alexander Petto, Beauftragter für Innovation und Technologie mit Schwerpunkt Digitalisierung (DIGI-BIT) bei der Handwerkskammer des Saarlandes. Die Mitgliedsbetriebe der HWK können sich kostenlos beraten lassen, auch bei der Auswahl der digitalen Werkzeuge unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.
Quellen: BSI; HWK des Saarlandes
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