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HWK MĂĽnster | Mai 2026
Neue Anforderungen im Onlinehandel: der Widerrufsbutton
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue gesetzliche Pflicht für Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Sie müssen eine elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten Widerrufsbutton – auf ihrer Website bereitstellen.