Foto: © ISB
HWK Trier | Juli 2022
Schülerinnen für das Handwerk begeistern
Bei einem Schnuppertag der Handwerkskammer Trier können Schülerinnen das Handwerk als vielseitig und modern erleben.
Foto: © Verlagsanstalt Handwerk
Elektroantriebe | Juli 2022
Opel: Rudack Elektrotechnik aus Dortmund hat seine Fahrzeugflotte zu 70 Prozent elektrifiziert und setzt bereits seit sieben Jahren auf Stromer. Dabei hat er sich bei seinen Nutzfahrzeugen für die elektrische Version des Vivaro entschieden. Wir haben einen Techniker einen Tag begleitet.
Auch die Technik sollte auf dem neuesten Stand sein. (Foto: © kuzma/123RF.com)
Die Zeit wird knapp: Das neue Datenschutzrecht gilt bald. Viele Betriebe haben noch Fragen dazu. Der ZDH hat aktuell neue, praxisgerechte Mustervorlagen für Handwerker herausgegeben.
In dem neuen Infoblatt "Praxis Datenschutz: Was Betriebe jetzt unternehmen sollten" gibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf einer DIN-A4-Seite einen kurzen und knackigen Überblick, welche Fragen sich jeder Betrieb jetzt stellen sollte: Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Werden die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt? Sind alle datenschutzrelevanten Betriebsabläufe dokumentiert? Ist der Datenschutzhinweis auf der Firmenwebsite korrekt?
Neu hinzugekommen ist auch das Infoblatt des ZDH "Was Gesundheitshandwerker künftig zu beachten haben".
Der ausführliche Leitfaden "Das neue Datenschutzrecht" wurde aktualisiert und bietet einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte für die betriebliche Praxis.
Weiterhin gibt es zahlreiche Musterformulare, unter anderem für eine Einwilligungserklärung, ein Verarbeitungsverzeichnis oder eine Liste mit technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar schreiben