Erst nach der Abnahme ist der Handwerker berechtigt, den Werklohn zu verlangen.

Erst nach der Abnahme ist der Handwerker berechtigt, den Werklohn zu verlangen. (Foto: © Franco Volpato/123RF.com)

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Das sagen die Gerichte zur Werks-Abnahme

Der Abnahme kommt beim Werkvertrag eine ganz entscheidende Rolle zu. Zahlreiche Rechte und Pflichten sind mit ihr verknüpft, für den Handwerker ebenso wie für den Auftraggeber. Deshalb landen viele Fälle vor Gericht. Wir haben die interessantesten gesammelt.

Hat der Handwerker das Werk fertiggestellt, muss der Auftraggeber mit der Abnahme bestätigen, dass es den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Ist es abgenommen, wird vermutet, dass es frei von Mängeln ist. Erst dann ist der Handwerker berechtigt, den Werklohn zu verlangen. Außerdem beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Die Abnahme ist auch für die Beweislast von Bedeutung, wenn später Streit entsteht. Daher ist es kein Wunder, dass immer wieder Richter über die Abnahme und ihre Folgen entscheiden müssen. Wir haben einige interessante Urteile dazu gesammelt.

Zusammenfassung: Die rechtliche Bedeutung der Abnahme

Die Abnahme als Dreh- und Angelpunkt im Werkvertragsrecht

Nichts ist im Werkvertragsrecht für Handwerker wichtiger als die Abnahme der eigenen Leistung. Sie ist entscheidend für ihre Rechte und Pflichten. § Hier mehr lesen! 🛠️

Fälle vor Gericht

Die Abnahme darf man nicht wegen Kleinigkeiten verweigern

Ist der Bau abnahmereif, muss der Kunde die Abnahme erteilen. Tut er das nicht, gilt das Werk trotzdem als abgenommen. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt. § Hier mehr lesen! 🛠️

Der Einzug ins Haus ist keine Abnahme

Zieht eine Bauherrin in den Neubau ein, billigt sie damit nicht automatisch die fehlerhafte Leistung des Bauunternehmens, sagt der Bundesgerichtshof. § Hier mehr lesen! 🛠️

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Regeln muss man bis zur Abnahme einhalten

Ein Handwerker muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten. Ändern sich diese vor der Abnahme, muss er sein Werk anpassen. § Hier mehr lesen! 🛠️

Keine Mängelrechte vor der Abnahme!

Dem Kunden stehen Gewährleistungsrechte erst nach der Abnahme des Werks zu. Das stellt ein langerwartetes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs klar. § Hier mehr lesen! 🛠️

Mangel muss bei Abnahme vorliegen

Ob ein Werk einen Mangel hat, entscheidet sich grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abnahme. Tritt ein Schaden erst später ein, muss der Kunde dies beweisen. § Hier mehr lesen! 🛠️

Handwerker bekommt Geld trotz Hausverbots

Ein Kunde wollte seinen Handwerker nicht mehr bezahlen, weil er mit dessen Arbeit unzufrieden war. Er erteilte ihm sogar Hausverbot. So nicht! sagten die Richter des OLG Dresden. In diesem Fall sei der Werklohn auch ohne Abnahme fällig. § Hier mehr lesen! 🛠️

Die Heizung gilt drei Monate nach Fertigstellung als abgenommen

Findet für eine Heizungsanlage keine ausdrückliche Abnahme statt, nimmt der Kunde sie aber in Gebrauch, gilt sie – jedenfalls im Winter – nach drei Monaten als abgenommen. Das meint das Oberlandesgericht München. § Hier mehr lesen! 🛠️ 

Wer das Abnahmeprotokoll unterschreiben darf

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle darf nur der Bauherr selbst oder ein offizieller Bevollmächtigter das Abnahmeprotokoll unterschreiben. Bauhandwerker sollten darauf achten, rät ein Experte. § Hier mehr lesen! 🛠️

Eine Teilabnahme kann auch Schlussabnahme genannt werden

Auch wenn der Bauherr ein "Schlussabnahme-Hausübergabe-Protokoll" unterschreibt, kommt es auf dessen wirklichen Willen an. Sind noch Leistungen offen, handelt es sich um eine Teilabnahme. § Hier mehr lesen! 🛠️ 

Ratenzahlung als Abnahme

Vereinbart der Kunde mit dem Handwerker eine Ratenzahlung, kann darin eine schlüssige Abnahme des Werks liegen – auch wenn er diese nicht ausdrücklich erklärt. § Hier mehr lesen! 🛠️

Ein Schweigen des Kunden kann eine Abnahme sein

Reklamiert der Auftraggeber die Handwerkerleistung nicht, gilt sie nach einer Frist als abgenommen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. § Hier mehr lesen! 🛠️ 

Auch unzufriedene Kunden müssen getane Arbeit bezahlen

Kündigt der Kunde den Werkvertrag vorzeitig und macht klar, dass er keine Nachbesserung will, muss er dem Handwerker auch ohne Abnahme den Werklohn für die bislang erbrachten Leistungen zahlen. § Hier mehr lesen! 🛠️ 

Nach zehn Monaten gilt die Leistung als abgenommen

Nutzt der Kunde das Werk acht bis zehn Monate lang, gilt das als eine stillschweigende Abnahme. Ein Fensterbauer bekam daher seinen Werklohn in einem vom OLG Köln entschiedenen Fall. § Hier mehr lesen! 🛠️ 

Abnahme trotz Kenntnis des Mangels

Nimmt der Bauherr ein Haus ab, ohne einen erkannten Mangel zu rügen, hat er keinen Anspruch auf Kostenersatz. § Hier mehr lesen! 🛠️

Fünf Fragen zur Abschlagszahlung Betriebsinhaber müssen grundsätzlich in Vorleistung gehen, bevor sie Geld sehen. Dafür dürfen sie aber Abschlagszahlungen für Teilleistungen verlangen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. § Hier mehr lesen! 🛠️

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Text: / handwerksblatt.de

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