Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin können Betriebsinhaber sich jetzt die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel kostenlos herunterladen.

Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin können Betriebsinhaber sich jetzt die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel kostenlos herunterladen. (Foto: © Kira Yan/123RF.com)

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CoViD-19: Neue Arbeitsschutzregel veröffentlicht

Betriebsführung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Betriebe, die sie anwenden, handeln laut BAuA rechtssicher.

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist vom Bundesarbeitsministerium zur Veröffentlichung freigegeben worden und kann kostenlos auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden.

Hier finden Betriebsinhaber alle Maßnahmen, mit denen sie das Infektionsrisiko für ihre Beschäftigten senken und auf möglichst niedrigem Niveau halten können. Die Regel gilt für alle Branchen und Wirtschaftsbereiche. Wenig überraschend bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Schutzmaßnahmen, solange es keinen Impfstoff gegen CoViD-19 gibt. Die Regel macht aber auch konkrete Vorschläge, mit welchen technischen Hilfsmitteln, organisatorischem oder personellem Einsatz, Betriebe ihre Mitarbeiter vor einer Infektion schützen können.

Mehr Infos zum Thema Lesen Sie dazu auch "Verbindlicher Arbeitsschutzstandard für Betriebe in Deutschland" aus unserem Themen-Special "Corona: Lassen Sie sich nicht anstecken".

Die neue Regel ersetzt keine anderen geltenden Arbeitsschutzregeln

Wer sich an die Vorgaben hält und die Maßnahmen umsetzt, kann davon ausgehen, dass er rechtssicher handelt, heißt es vom BAuA. Die neue Regel konkretisiert laut BAuA "für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz". Allerdings weist die Bundesanstalt darauf hin, dass die Regeln aus der Biostoffverordnung oder aus dem Infektionsschutz weiterhin zusätzlich beachtet werden müssen.

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Darüber hinaus lohnt der Blick in die Empfehlungen der jeweiligen Berufsgenossenschaften zu SARS-CoV-2. Die orientieren sich auch an den Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums, berücksichtigen aber auch die Besonderheiten und Anforderungen der jeweiligen Branche. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt in Kraft, sobald sie im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden ist.

Quelle: BAuA

Text: / handwerksblatt.de

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