NRW-Handwerk gegen Kursänderung bei der Grundsteuer
Das NRW-Handwerk wehrt sich gegen die Pläne von Finanzminister Marcus Optendrenk zur Änderung bei der Grundsteuer. Der Mittelstand werde damit doppelt belastet.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Grundsteuer: Das ändert sich und das kommt jetzt auf Eigentümer zu
Seit einigen Jahren beschäftigt die Reform der Grundsteuer das Handwerk. Nötig wurde sie durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Grundsteuer im Jahr 2018 in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt hatte. "Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt", hieß es im Urteil.
Das Gericht hatte dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, eine Neuregelung zu schaffen, die spätestens Anfang 2025 in Kraft tritt. Das hat die Bundesregierung getan und mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eine Novelle umgesetzt. Die Reform sieht ein bundesweit gültiges Modell vor, bei dem sich die Bewertung von Immobilien an ihrem Wert orientiert. Mit einer sogenannten Öffnungsklausel erhielten die Länder die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Davon wollte die nordrhein-westfälische Landesregierung keinen Gebrauch machen.
Kursänderung der Landesregierung
Die Entscheidung stieß seinerzeit auf die Kritik des nordrhein-westfälischen Handwerks. Sie sei die "schlechteste Option". Das Bundesmodell sei kompliziert, intransparent und berge unberechenbare Risiken für Steuerpflichtige. Außerdem bedeute es erheblichen administrativen Mehraufwand – sowohl für Steuerzahler als auch für die Finanzverwaltung. Das Handwerk hätte ein einfaches Flächenmodell, mit dem weniger bürokratische Belastungen verbunden seien, bevorzugt.
Nun will die Landesregierung doch vom Bundesmodell abweichen. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) will den Kommunen die Möglichkeit geben, selbst in die Gestaltung der Grundsteuer einzugreifen. Eine entsprechende Öffnungsklausel hat Optendrenk zusammen mit der rheinland-pfälzischen Amtskollegin Doris Ahnen (SPD) in einem Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gefordert. Eine Mehrheit der Landesfinanzminster sei dafür, dass die Kommunen unterschiedliche Hebesätze für Gewerbe- und Wohneigentum erheben können.
Ungleichgewicht beseitigen
Anlass ist die Sorge vor einer Schieflage zulasten von Wohneigentum durch die neue Berechnung. Sollte keine Anpassung des bundesweiten Modells kommen, will Optendrenk die Änderung über ein eigenes Gesetz in NRW umsetzen und unterschiedliche Steuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien einführen. Der Landtag hat sich in einer aktuellen Stunde mit dem Thema befasst. "Eine andere Lösung haben wir jetzt zum 1. Januar 2025 nicht", so Optendrenk im Landtag. Nur so könne das Ungleichgewicht bei der Grundsteuer bis Anfang 2025 beseitigt werden.
Es müsse eine rechtssichere Grundlage für die Steuererhebung der Kommunen geben. Gezeigt habe sich die Unwucht erst spät bei den weitergehenden Berechnungen bei der Grundsteuer. "Im Zuge der Berechnungen wurde nun festgestellt, dass das Messbetragsvolumen für Wohngrundstücke deutlich angestiegen ist, während es für Nichtwohngrundstücke stark gefallen ist", heißt es im zugehörigen Antrag der Fraktionen der CDU und Grünen.
"Mittelstand soll doppelt belastet werden"
Das nordrhein-westfälische Handwerk ist nicht einverstanden mit Optendrenks Plänen. Es befürchtet eine Mehrbelastung für mittelständische Unternehmen. "Die Landesregierung ist mit ihrem bürokratischen und intransparenten Modell auf dem Holzweg", sagt Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW. "Die Kosten für die verkorkste Reform sollen nun offenbar bei den Handwerksbetrieben abgeladen werden." Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz habe seinerzeit versprochen, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral erfolgen werde.
"Die Ankündigung der Landesregierung macht nun klar, dass dieses Versprechen mit dem wertbezogenen Steuermodell nicht zu halten ist", so Ehlert. "Der Mittelstand soll nun doppelt belastet werden: zunächst durch die nun angekündigten Benachteiligungen in der Berechnungsgrundlage und später dann durch die Belastungen, die bei einem wertbezogenen Modell notwendigerweise immer weiter wachsen, auch ohne dass die Hebesätze erhöht werden. Durch die willkürliche Ungleichbehandlung von Gewerbe- und Wohnimmobilien bei Hebesätzen oder Messzahlen wachsen die verfassungsrechtlichen Zweifel an der Reform weiter."
Unnötige Bürokratie vermeiden
Ehlert hofft auf schnelle Klärung durch die Gerichte. Noch besser wäre es, wenn die NRW-Regierung sich gegen das bürokratische und mittelstandsfeindliche Bundesmodell und für ein einfaches, transparentes und gerechtes Modell entscheiden würde. Ehlert: "Der Weg, den das Land derzeit beschreitet, schafft für den Mittelstand unnötige Bürokratie und ungerechtfertigte Belastungen – genau das Gegenteil von dem, was wir jetzt brauchen. Zusätzliche Belastungen für den Mittelstand sind keine Alternative zu einer nachhaltigen Sanierung der Kommunalfinanzen."
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
2 Kommentare
Kommentar schreiben