Eine geringe Zahlungsmoral von Kunden ist ein Ärgernis für jeden Handwerker, Tipps wie Sie am besten damit umgehen, um schnell an Ihr Geld zu kommen.

Eine geringe Zahlungsmoral von Kunden ist ein Ärgernis für jeden Handwerker, Tipps wie Sie am besten damit umgehen, um schnell an Ihr Geld zu kommen. (Foto: © costasz/123RF.com)

Vorlesen:

Unbezahlte Rechnungen: Was man dagegen tun kann

Nicht bezahlte Rechnungen sind gerade für das Handwerk eine große Belastung. Häufig wird die schlechte Zahlungsmoral mit vermeintlichen Mängeln begründet.

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps, wie das dadurch entstehende Kostenrisiko minimiert werden kann. Selbst, wenn der gesamte Auftrag optimal angebahnt und abgewickelt wurde – die größte Hürde lauert am Schluss: Das Begleichen der Rechnung wird von vielen Kunden auf die lange Bank geschoben.

Kunde darf nicht die ganze Zahlung verweigern

Auf einer der frisch gestrichenen Wohnungstüren ist am Rand ein Farbtropfen sichtbar, das Regal hat einen Kratzer: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Viele Kunden nehmen aber auch unbedeutende Mängel zum Anlass, um die ganze Rechnung nicht zu bezahlen.

Auch wenn es den Kunden wurmt: Bei Kleinigkeiten – Juristen sprechen hier von "unwesentlichen Mängeln" – darf der Kunde die Zahlung der gesamten Rechnung nicht verweigern. Denn: Ein Handwerker hat das Recht auf Nachbesserung. "Und bis zur Mängelbeseitigung darf der Kunde nur einen ,angemessenen Teil der Vergütung' einbehalten", so die D.A.S. Experten.

Bonitätsprüfung vorab?

Gerade bei größeren Aufträgen sind oft umfangreiche Investitionen notwendig, etwa für Material und Werkzeug. Daher kann es sinnvoll sein, vor umfangreicheren Projekten oder bei Neukunden mittels einer Bonitätsabfrage zunächst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Auftraggebers zu prüfen. Wer dazu die Möglichkeit hat, sollte sich zudem im Umfeld des Vertragspartners umhören; auch Handwerkskammern und Innungen können kontaktiert werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Fälligkeit, Mahnung und Verzug

Ein weiterer Tipp: Rechnungen sollten Betriebsleiter immer möglichst zeitnah stellen und ein Zahlungsziel setzen. Üblich sind zwischen zehn und 14 Tagen. Ist diese Frist erst einmal verstrichen, sollte bald eine Mahnung folgen. Spätestens dann ist der Kunde offiziell in Zahlungsverzug. Verzugszinsen sowie Portokosten können dabei geltend gemacht werden.

Und wenn der Kunde trotz Rechnung und Mahnung nicht zahlt? Dann bleibt oft nur noch der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens und gegebenenfalls einer Klage. "Ein professionelles Forderungsmanagement ist deshalb von grundlegender Bedeutung, um die Existenz des Betriebes nicht zu gefährden", so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Text: / handwerksblatt.de