Das neue Gesetz bietet Werkzeuge, mit denen kriselnde Firmen schon lange vor einer Insolvenz in die Erfolgsspur zurückzufinden können. Der Inhaber bleibt am Ruder, kann sich aber helfen lassen von Beratern seiner Wahl – zum Beipsiel aus der Handwerkskammer.

Das neue Gesetz bietet Werkzeuge, mit denen kriselnde Firmen schon lange vor einer Pleite in die Erfolgsspur zurückzufinden können.  (Foto: © Jozef Micic/123RF.com)

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Wie man die Notbremse zieht, lange bevor man abstürzt

Betriebe erhalten vom Gesetz neue Hilfestellungen, um einer Insolvenz frühzeitig vorzubeugen. Die Handwerkskammern unterstützen sie auf Wunsch mit kostenloser und neutraler Beratung.

Pleite, Bankrott, Konkurs. Egal, wie man es nennt: Nach der Corona-Krise kommt die Insolvenzwelle, da sind sich Wirtschaftsexperten einig. Die gute Nachricht ist aber, dass der Gesetzgeber kürzlich Möglichkeiten geschaffen hat, mit denen Betriebe sich rechtzeitig schützen können: Das neue "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen", kurz StaRUG. Es bietet Werkzeuge, mit denen kriselnde Firmen schon lange vor einer Insolvenz durch frühzeitiges Handeln in die Erfolgsspur zurückfinden können. 

Werkzeugkasten mit großem und kleinem Besteck

"Das StaRUG ist eine Chance, wenn die apokalyptischen Reiter am Horizont erscheinen", sagt Rechtsanwältin Kirsten Wilczek. Sie ist Expertin für Insolvenzrecht und hilft gemeinsam mit den Beratern der Handwerkskammer zu Köln Betrieben, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. "Es enthält einen Werkzeugkasten für Sanierungen mit großem und kleinem Besteck", erklärt sie, "und es ermöglicht ein schnelles Agieren."

Wer frühzeitig – also vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – erkennt, dass er es innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht schaffen wird, kann dem mit Unterstützung der Kammer im Vorfeld abhelfen. Ein aufmerksamer Unternehmer, der seine Zahlen im Griff hat, kann in diesem Rahmen ganz schnell handeln und so die Chance nutzen, eine Insolvenz zu vermeiden. Dann droht den Antragspflichtigen auch keine Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung.

Restrukturierungsplan, Sanierungsmoderation und Schutzschirm

Neu ist der Restrukturierungsplan, mit dem ein umfassender Vergleich erzielt werden kann. Neu ist auch – und für kleine Unternehmen interessant – die Sanierungsmoderation. Dabei unterstützt ein neutraler Sanierungsmoderator den Unternehmer, der selbst die Hoheit über das Verfahren behält. Er kann den Moderator vorschlagen, den das Gericht dann bestellt.

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Ebenfalls neu ist, dass man nach dem StaRUG in bestehende Rechtsverhältnisse im gesetzlichen Rahmen eingreifen kann, allerdings nicht in alle (ausgenommen sind zum Beispiel Arbeitsverhältnisse). Ein eigener StaRUG-Schutzschirm bewahrt das Unternehmen auf Antrag vor Vollstreckung. "Das Gericht unterstützt das Unternehmen und kann sich auch über mögliche sogenannte Akkordstörer unter den Gläubigern hinwegsetzen. Akkordstörer sind solche Gläubiger, die Vergleichen grundsätzlich nicht zustimmen, weil sie zocken wollen, um noch mehr rauszuholen" erklärt Wilczek.

Auch Gläubiger profitieren

Aber nicht nur der Schuldner profitiert, auch den Gläubigern bringt das StaRUG Vorteile gegenüber einem freien Sanierungsverfahren, denn es ist anfechtungs- und insolvenzfest. Das heißt, die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter im Falle eines späteren Scheiterns der außergerichtlichen Sanierung droht hier nicht. Der Vorteil einer Sanierung nach StaRUG für alle ist: Es fallen keine Kosten und Gebühren für Insolvenzverwalter und Gericht an. "Es bleibt einfach mehr vom Kuchen übrig", betont die Expertin. 

Zur Sanierungsprüfung stehen die Berater der Handwerkskammer bereit. Und diese Beratung ist über die Kammerbeiträge abgedeckt, für Mitgliedsbetriebe also kostenlos. "Bitte nutzen Sie das Angebot der Handwerkskammer zur Beratung!", appelliert Dipl.-Kfm. Dirk Hecking, Abteilungsleiter bei der Handwerkskammer zu Köln. "So können Sie eine Krise frühzeitig identifizieren und ihr gegensteuern."

Wer unsicher ist, sollte eine Zwischenbilanz machen, um zu schauen, was noch kommen könnte. Die Erstberatung durch die Kammer erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Der Berater prüft die betriebswirtschaftliche Seite und die Rechtsanwältin, ob eine juristische Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Anhand dieser Zahlen werden Handlungsoptionen aufgezeigt. Dann kann der Betriebsinhaber entscheiden, was er mit diesem Wissen unternehmen will. 

Die Handwerkskammer hilft und schweigt

Übrigens: Kammer und Anwältin müssen über all dieses Stillschweigen bewahren, die Betriebsinterna landen nicht beim Finanzamt oder anderen Behörden. "Wir nehmen unser Wissen mit ins Grab!", versichert Wilczek. Auch die Sanierungsmoderation oder selbst das große Planverfahren sind nichtöffentliche Verfahren, das heißt, sie wirken nur zwischen den einbezogenen Gläubigern und dem Betrieb. Es gibt keine Insolvenzbekanntmachung, alles bleibt vertraulich.

Wer nicht zur Handwerkskammer gehen will, kann auch auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums einen Berater finden, sobald das Portal freigeschaltet wird.

Mittel zur Sanierung werden frei, Mietrecht wurde verbessert  

Das Ende seines Unternehmens einzugestehen ist hierzulande immer noch ein großes Schreckgespenst und für viele Inhaber gleichbedeutend mit einem unverzeihlichen Versagen. "Schade, dass das Thema Insolvenz so tabu ist in Deutschland. In den USA zum Beispiel gilt man nur dann als gestandener Unternehmer, wenn man eine Insolvenz erfolgreich überwunden hat", sagt die Rechtsanwältin. "Ein Unternehmen ist manchmal auch nichts anderes als ein Joghurt mit Mindesthaltbarkeitsdatum, manche Ideen erschöpfen sich. Oder es fehlen schlicht die Mittel zur Sanierung. Das kann man mit einem StaRUG-Verfahren aber durchaus verbessern."
 
Wilczek betreut derzeit schon Sanierungsfälle, Dachdecker und Friseure sind dabei. "Die staatlichen Hilfen wurden leider an manche zu spät ausgezahlt", bedauert die Insolvenzrechtlerin. "Gerade die Friseure mit den hohen Mieten in guter Stadtlage sind sehr gebeutelt. Ich berate eine Friseurin, die sich in die Sanierung zurückkämpfen könnte, wenn sie mit dem Vermieter eine Stundungsvereinbarung für die Miete schafft." Empfohlen hat sie der Betroffenen, die ebenfalls vom Gesetzgeber neugeschaffene Hilfe auf Mietvertragsanpassungen zu nutzen und außerdem ein variables, erfolgsorientiertes Mietzinsmodell zu vereinbaren. "Der Vermieter hatte sich im ersten Lockdown noch völlig bockbeinig gezeigt, jetzt ist er kooperativer", freut sich die Anwältin. Es bleibt zu hoffen, dass viele Gläubiger seinem Beispiel folgen werden.

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Text: / handwerksblatt.de