Die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen, der höchste je gemessene Wert.

Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, muss diesen künftig nicht mehr in Deutschland anerkennen lassen. (Foto: © kadettmann/123RF.com)

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Neues Gesetz soll Fachkräften die Einwanderung erleichtern

Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dafür hat das Bundeskabinett eine Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Das Handwerk fordert schnellere Verfahren und mehr Geld für die Ausbildung.

Am 29. März 2023 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur leichteren Fachkräfteeinwanderung verabschiedet.

Schon heute eröffnet ein anerkannter Abschluss die Möglichkeit, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen, etwa über die Blaue Karte EU für Hochschulabsolventen aus Drittstaaten oder über die nationale Aufenthaltserlaubnis. Neu ist: Wer einen solchen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Die Blaue Karte EU soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar sein.

Außerdem wird Arbeitskräften die Einwanderung ermöglicht, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.

Neu: Anerkennung nach der Einreise

Wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, kann das künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland tun. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies bietet beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber kann schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen. Und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann das Anerkennungsverfahren in Deutschland nachholen und nebenher schon qualifiziert arbeiten.

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Neu eingeführt wird auch eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners bzw. der mitziehenden Ehe- oder Lebenspartnerin. Schon während der Arbeitsplatzsuche ist eine Beschäftigung im Umfang von bis zu zwanzig Wochenstunden erlaubt, auch die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen.

Acht Monate Arbeiten ohne Qualifikation

Außerdem wird für Branchen mit besonders großem Bedarf erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung geschaffen. Wer über diesen Weg kommt, darf unabhängig von einer Qualifikation acht Monate in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist ein tarifgebundener Arbeitgeber. Die Beschäftigung wird vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig sein.

"Wer mit dem Mittelstand und dem Handwerk spricht, der weiß, dass wir nur so den Wohlstand unseres Landes sichern können. Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen" erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser dazu.

Das Handwerk verlangt eine mittelstandsgerechte Fachkräfteeinwanderung

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sieht Licht und Schatten bei den neuen Regelungen: "Die Bundesregierung setzt mit ihren Entwürfen wichtige Akzente, um Erwerbsmigration zu erleichtern: Mit etwa 250.000 offenen Stellen insgesamt ist der Fachkräftebedarf im Handwerk hoch." Wenn Wachstum angeregt und Transformation gelingen sollten, dann sei eine gesteuerte und mittelstandsorientierte Zuwanderung qualifizierter Arbeits- und Fachkräfte ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung.

"Die Bundesregierung setzt dabei an wichtigen Stellen an, indem sie die Beschäftigung von zugewanderten Arbeits- und Fachkräften wie auch von ausländischen Auszubildenden erleichtern will", betonte Dittrich. Auch die Ausweitung der Westbalkanregelung könne die Zuwanderung unterstützen.  "Damit die Ansätze der Politik auch in der Praxis und damit den Betrieben greifen, müssen diese neuen Regelungen konsequent an den Bedürfnissen des Mittelstandes ausgerichtet werden: Das Zuwanderungsrecht muss entbürokratisiert und die Verfahren durch effizientere Verwaltungsstrukturen deutlich beschleunigt werden. Eine schnellere Visumsvergabe wie der Umbau der Ausländerbehörden in echte Welcome Center sind dabei unbedingt erforderlich", ist die Forderung des ZDH-Präsidenten.

Die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks müssten laut Dittrich regional durch tragfähige Strukturen passgenau unterstützt werden, um ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren, zu beschäftigten und zu integrieren. Zuwanderung sei eine wichtige Säule für die Fachkräftesicherung. Parallel zu verbesserten Regelungen der Erwerbsmigration müsse das gesamte inländische Potential in der Fachkräftesicherung gehoben werden. "Dazu bedarf es vor allem mehr Wertschätzung für die berufliche Bildung durch erhöhte Investitionen in Aus- und Weiterbildung", fordert der Handwerkspräsident.

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Text: / handwerksblatt.de

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