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Erst-Check zur Berufsqualifikation für ukrainische Geflüchtete

Geflüchtete aus der Ukraine können ab sofort einen Check zu ihrer Berufsqualifikation und Arbeitserfahrung bei einer IHK oder Handwerkskammer machen. Das Dokument hilft auch den Betrieben beim Einstellungsprozess.

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie die Handwerkskammern bieten Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort als neuen Service einen Erst-Check zu Berufsqualifikationen an.

Die Kammern nehmen dabei Informationen zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen und Sprachkompetenzen auf. Das soll den Frauen und Männern aus der Ukraine eine erste Einschätzung mit Blick auf einen vergleichbaren deutschen Ausbildungsberuf geben, melden der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Das Ergebnis der Beratung wird dann in einem sogenannten Erst-Check-Dokument festgehalten. Das Dokument kann Betrieben im Einstellungsprozess helfen, den Menschen aus der Ukraine eine gezieltere Stellenbewerbung zu ermöglichen. Arbeitsagenturen und Jobcenter kann es bei Vermittlungsaktivitäten unterstützen.

"Mit dem Erst-Check-Dokument können Handwerksbetriebe einen ersten Eindruck gewinnen, in welchen Berufen Bewerberinnen und Bewerber aus der Ukraine ausgebildet wurden und berufliche Erfahrungen erworben haben", berichtet ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

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"Qualifiziertes Personal wird im Handwerk händeringend gesucht. Eine Beratung der Handwerkskammern und der Check zu ausländischen Berufsqualifikation können ukrainischen Geflüchteten dabei helfen, sich auf die richtigen Stellen zu bewerben und sich schneller in unsere Betriebe zu integrieren. Der Erst-Check nützt somit Betrieben wie Geflüchteten", so Wollseifer weiter.

Schnell und unkompliziert helfen

Man wolle den Geflüchteten schnell und unkompliziert helfen. "Der Erst-Check ist eine neue Service-Leistung, die eine gute Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten unterstützt. Das Angebot wird hoffentlich über die kommenden Monate gut angenommen – vor allem, wenn nach Ankommen und Spracherwerb der Wunsch nach einer Beschäftigung bei immer mehr Betroffenen zunimmt", sagt DIHK-Präsident Peter Adrian

Die meisten IHK- und Handwerksberufe zählen zu den nicht reglementierten Berufen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich mit vorübergehendem Schutz im Sinne des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten, können auch ohne formale Berufsanerkennung eine Erwerbstätigkeit in diesen Berufen aufnehmen.

Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe

Nur wer in sogenannten reglementierten Berufen arbeiten möchte (zum Beispiel Berufe im Gesundheitsbereich) oder sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will, muss dazu das Anerkennungsverfahren beantragen.

Der Erst-Check sei ein unkomplizierter Weg, Qualifikationen und Berufserfahrungen von Geflüchteten aus der Ukraine für Betriebe sichtbar und transparent zu machen. Das formale Verfahren der Berufsanerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz könne bei Bedarf in einem späteren Schritt zur längerfristigen Integration erfolgen.

Personen aus Drittstaaten, die nicht als Schutzsuchende, sondern als Fachkräfte nach Deutschland zuwandern wollen, müssen nach den Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes generell vor ihrer Einreise die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses anstreben.
Quelle: ZDH/DIHK

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Text: / handwerksblatt.de

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