Wie schön, endlich wieder den Laden oder den Betrieb aufschließen. In vielen Fällen sollten vorher aber die Maschinen, Klimaanlagen und Trinkwasseranlagen überprüft werden.

Wie schön, endlich wieder den Laden oder den Betrieb aufschließen. In vielen Fällen sollten vorher aber die Maschinen, Klimaanlagen und Trinkwasseranlagen überprüft werden. (Foto: © Piksel/123RF.com)

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Nach dem Lockdown den Betrieb wieder anfahren

Die ersten Geschäfte und Betriebe nehmen nach den Corona-Lockerungen die Arbeit wieder auf. Doch Aufschließen, Licht einschalten, weiterarbeiten - so einfach ist das nicht. Kritisch sind Maschinen, Trinkwasseranlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen.

Bevor ein Betrieb oder ein Teil davon nach einem Stillstand wieder angefahren werden kann, sollten wichtige Inspektionen und Wartungen durchgeführt werden. Dass geringste Schmutzablagerungen oder Spuren von Rost zu schweren Schäden an Maschinen führen können, gehört zum stets präsenten Wissen.

Ebenso, dass nach einem Stillstand Schmiermittel nicht optimal verteilt sind und beim Wiederanfahren durch die Mangelschmierung Lagerschäden möglich sind. Auch, dass Lastspitzen auftreten können.

Es ist aber nur ein Bruchteil dessen, was beachtet werden muss, wenn es "nach Corona" wieder losgeht. "Manches davon wird schon in normalen Zeiten vernachlässigt. Wenn alles auf einmal zu bewältigen ist, verliert der eine oder andere schnell die Übersicht", weiß Marc-A. Eickholz, Leiter Facility-Management der Niederberger-Gruppe, die unter anderem auf technische Dienste für Industrie- und Gewerbe spezialisiert ist.

Instandhaltungen auf den Tag X ausrichten

Eickholz rät dazu, Instandhaltungen gezielt auf den "Tag X" auszurichten. Arbeits- und Gesundheitsschutz-Maßnahmen an Maschinen und Anlagen sind betriebsspezifisch. Die Bereiche Arbeits-/Gesundheitsschutz und Sicherheit betreffen durchgängig alle Unternehmen.

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Das auf Immobilien spezialisierte Beratungs-, Planungs- und Projektmanagementunternehmen Drees & Sommer hat eine Liste der wichtigsten Punkte erstellt (siehe unten).

"In RLT-Anlagen und im Trinkwassernetz stellt stehendes Wasser das mit Abstand größte Risiko dar. Es können sich Keime und Bakterien bilden und vermehren, bis hin zu den gefürchteten Legionellen", warnt Bernd Fisel, Associate Partner bei Drees & Sommer.

Inspektion von RLT-Anlagen

Sind während der Stillstandszeit Kontrollen ausgesetzt worden, sollten Trinkwasseranlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen mit Luftbefeuchtern grundsätzlich komplett überprüft werden.

Eickholz: "Zu einer Inspektion von RLT-Anlagen mit Befeuchter gehören vor allem Abklatschproben auf mikrobakterielle Verunreinigungen. Rationell wäre es, je nach Anlagenzustand, bei dieser Gelegenheit auch die Kanäle und die Ansauggitter zu reinigen und die Filter zu wechseln."

Vorsicht mit dem Trinkwasser

Wasserhähne zu- und nach längerer Zeit einfach wieder aufdrehen, ist ein No-Go. "Das Corona-Virus ist zwar nicht über das Trinkwasser übertragbar, bringt jedoch trotzdem eine indirekte Gefährdung mit", so Carsten Freitag, Sachverständiger für Trinkwasserhygiene und Gründungsmitglied des Deutschen Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e. V. (DVqST).

Sogar wenn sich niemand im Gebäude aufhält, ist laut der Trinkwasserverordnung regelmäßig eine sogenannte "bestimmungsgemäße Nutzung" zu simulieren. Dabei werden sämtliche Hähne und Anschlüsse alle 72 Stunden so lange aufgedreht oder genutzt, bis ein kompletter Wasseraustausch erfolgt ist.

Freitag: "Hat der Betrieb nur sieben Tage stillgestanden, muss das Wasser vor Schichtbeginn noch einmal fünf Minuten fließen, wobei gleich mehrere Entnahmestellen zu öffnen sind." Nach vier Wochen ist sogar ein kompletter Wasseraustausch erforderlich.

Nach noch längerer Unterbrechung sind zusätzlich mikrobiologische Untersuchungen vorzunehmen. Die maßgeblichen VDI-Vorschriften 6022 (RLT-Anlagen) und 6023 (Trinkwasseranlagen) beziehen sich ausdrücklich auf das Infektionsschutzgesetz.

Nicht den Stecker ziehen

Auch die Ventilatoren der Lüftungsanlage müssen während eines Betriebsstillstands zeitweilig eingeschaltet werden. Das vermeidet Lagerschäden, zum Beispiel durch eingedrungene Feuchtigkeit. Gleiches gilt den Rotor des Wärmetauschers. So steht es in den Betriebsanleitungen der meisten Anlagenersteller. Schon aus Gewährleistungsgründen ist es sinnvoll, sich daran zu halten.

"Bei Unternehmen gibt es sehr unterschiedliche Sichtweisen", weiß Bernd Fisel von Drees & Sommer. "Die einen sagen, ich ziehe nur den Stecker und mache drei Monate nichts. Die anderen sagen, dass sie verschiedene Kontrolltätigkeiten aufrechterhalten, damit am Ende nicht alles auf einmal kommt.

Viele Inspektionen und Wartungen, beispielweise von RLT-Anlagen, Brandschutztechnik, Aufzügen oder Notbeleuchtungen, dürfen zudem nur von Fachpersonal mit Sachkundenachweis durchgeführt werden", betont Fisel. Womöglich stehen die entsprechenden externen Dienstleister wegen Überlastung nicht zur Verfügung.

Marc-A Eickholz von der Niederberger Gruppe ergänzt: "Damit der Shutdown nicht in die Verlängerung muss, sollten Maßnahmen in die Wege geleitet werden, sobald die Inbetriebnahme abzusehen ist."

Checkliste: Tätigkeiten / Zyklus  

Schließen sämtlicher Brandschutztüren (z. B. blockierte Brandschutztüren)    

bei Stillsetzung

Vollständige Entleerung und Reinigung von Luftbefeuchtern in RLT-Anlagen (in Abhängig der Bauart)

bei Stillsetzung

Vollständige Entleerung und Reinigung von Kühltürmen (in Abhängig der Bauart)

bei Stillsetzung

Regelmäßige Inspektion der Feuerlöschanlage (neben der regelmäßigen  Wartung)

z.B. täglich

Spülung der Trinkwasserleitungen gemäß VDI 6023

alle 3 Tage

Regelmäßige Inspektion der Sicherheitsbeleuchtung (neben der regelmäßigen  Wartung)

z.B. wöchentlich (in Abhängigkeit der Geräteausstattung

Regelmäßige Inspektion der Aufzugsanlagen (neben der regelmäßigen Wartung)

z.B. wöchentlich (in Abhängigkeit der  Geräteausstattung)

Regelmäßige Kontrollgänge zur Zustandsfeststellung (frühzeitige Identifikation von Undichtigkeiten, Schäden etc.)

mindestens wöchentlich

Regelmäßige Funktionskontrollen der Abwasserhebeanlagen (Prävention Wasserschäden)

Mind. monatlich

Wartung/Inspektion der Brandmeldeanlage

z.B. jährlich bzw. vierteljährlich

   

Quelle: Drees & Sommer

Text: / handwerksblatt.de

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