Für die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gelten seit dem 1. Dezember neue Richtlinien.

Für die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gelten seit dem 1. Dezember neue Richtlinien. (Foto: © nachai/123RF.com)

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Das ist neu bei den Zuschüssen für Klimaanlagen

Betriebsführung

Seit 1. Dezember gelten neue Richtlinien für die Förderung für Kälte- und Klimaanlagen, unter anderem werden nun auch kleinere Anlagen bezuschusst und auch Wärmepumpen.

Wer in nachhaltige Kälte- und Klimatechnik investieren will, kann sich weiterhin um einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bemühen. Seit dem 1. Dezember gelten jedoch neue Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Für Zuschüsse in Frage kommen weiterhin energieeffiziente Anlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln laufen.

Checkliste: Das sind die neuen Vorgaben!

  • Anlagen mit niedrigen Leistungen können jetzt genauso gefördert werden wie große, deren Leistung die Obergrenze überschreitet.
  • Die Zuschüsse für Kompressionskälteanlagen sind abhängig davon, ob die Kälte per direkter oder indirekter Verdampfung erzeugt wird sowie von der Leistung des Kälteerzeugers.
  • Kälteanlagen mit Kühlmöbeln werden technologieoffen in der Kategorie "LEH-Kälteanlagen mit Kühlmöbeln" gefördert, darunter auch erstmals steckerfertige Kühlmöbel bis zu 10 laufenden Metern pro Standort.
  • Auch adiabate Rückkühler sowie Wärmepumpen zur Abwärmenutzung gelten jetzt als förderfähig.
  • Weitere Effizienzkomponenten etwa Außenverdampfer für den Wärmepumpenbetrieb oder zur Abwärmenutzung der Kälteanlage durch Integration der Wärmerückgewinnung werden neben der freien Kühlung durch prozentuale Aufschläge auf die Förderung des jeweiligen Kälteerzeugers gefördert.
  • Bei Fahrzeugklimaanlagen werden nicht mehr nur Anlagen mit CO2 als Kältemittel gefördert, sondern auch solche, die andere halogenfreie Kältemitteln nutzen.

Luft- und Rückkühler werden bezuschusst wie bisher

Weiterhin bezuschusst werden laut BAFA Komponenten stationärer Kälte- und Klimaanlagen wie Luftkühler, Rückkühler und thermische Speicher sowie die Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen oder Sorptionskältemaschinen und die Einbindung thermischer Regenerativenergiesysteme.

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Anträge können über das elektronische Portal der BAFA gestellt werden. Antragsteller müssen hier die kältetechnischen Parameter angeben, die für die Berechnung der Förderung ausschlaggebend sind.

Höhe des Zuschusses online berechnen

Mehr über die Voraussetzungen zur Förderung können Interessierte im Merkblatt Fachtechnik erfahren. Außerdem können sie sich die Höhe eines möglichen Zuschusses über den Förderrechner ermitteln lassen. Weitere Infos gibt es zudem auf der BAFA-Website.

Quelle: BAFA

Text: / handwerksblatt.de

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