Energieausweis

Wie ist der energetische Zustand Ihres Gebäudes? Viele Energieausweise verlieren dieses Jahr ihre Gültigkeit. (Foto: © Slavomir Valigursky/123RF.com)

Vorlesen:

Ist der Energieausweis noch gültig?

Laut der Deutschen Energie-Agentur laufen Energieausweise von Nichtwohngebäuden, die 2009 ausgestellt worden sind, bald ab. Neue gibt es von qualifizierten Energieberatern.

Betroffen sind Besitzer von Wohnhäusern, die 1966 oder später erbaut worden sind und deren Energieausweise Anfang 2009 ausgestellt worden sind: Ihre Ausweise laufen ab, da sie nur zehn Jahre gültig sind. Wollen sie ihr Haus in nächster Zeit verkaufen, vermieten oder verpachten, brauchen sie allerdings einen gültigen Energieausweis, darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin.

Ihren Angaben zufolge laufen die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden ab 1. Juli ab. Einen neuen Ausweis erhalten Hausbesitzer laut dena bei einem qualifizierten Energieberater. Eine Energieeffizienz-Expertenliste gibt es dazu online.

Bedarfsausweis wird vom Energieberater ausgestellt

Die dena rät Hausbesitzern zu einem Bedarfsausweis. Begründung: Ein Verbrauchsausweis basiere auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre und die seien stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner abhängig. Bedarfsausweise hingegen würden von Energieberatern erstellt. Sie berechneten anhand der technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf im Gebäude und dokumentierten den energetischen Zustand des Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten.

Berücksichtigung bei der Berechnung finden hingegen der Zustand der Gebäudehülle, der Anlagen für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung und die Art des Energieträgers. Laut dena stellt das den energetischen Zustand eines Gebäudes genauer dar als das Nutzungsverhalten der Bewohner. Zudem ließen sich bei der Berechnung Maßnahmen zur Sanierung erkennen, die den Zustand des Gebäudes verbessern und ihren Wert steigern könnten.

Das könnte Sie auch interessieren:

In bestimmten Fällen ist Bedarfsausweis Pflicht

Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, sofern diese nicht energetisch saniert worden sind. Für alle anderen Gebäude haben Inhaber die freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Mehr Informationen rund um den Energieausweis finden Interessierte online.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: