Die Aktenberge sollen verschwinden und Bürokratie abgebaut werden, verspricht die Bundesregierung.

Die Aktenberge sollen verschwinden und Bürokratie abgebaut werden, verspricht die Bundesregierung. (Foto: © qwasyx/123RF.com)

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Ab sofort: weniger Bürokratie beim Lieferkettengesetz

Betriebsführung

Die Bundesregierung will Unternehmen bei der Büroarbeit entlasten. Dafür hat sie das zuständige Bundesamt zur Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz angewiesen. Es soll "ab sofort" unternehmensfreundlich agieren.

Das Bundeswirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium haben festgelegt, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Lieferkettengesetz lockerer und mehr im Sinne der Betriebe anwenden soll. Schon im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die Bürokratie beim LkSG deutlich zu reduzieren. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 3. September zur Überarbeitung des Gesetzes hat die Bundesregierung dafür den rechtlichen Weg freigemacht.

Für Betriebe bedeutet das: Die bisherige Pflicht, ausführliche Berichte zu erstellen, soll komplett gestrichen werden – und zwar rückwirkend! Gleichzeitig werden neun von dreizehn möglichen Bußgeldgründen ersatzlos aus dem Gesetz entfernt. Damit entfallen für viele Unternehmen zeitraubende Dokumentationen und das Risiko kleiner formaler Fehler mit Bußgeldern. 

Keine Berichte mehr, laufende Verfahren werden eingestellt

Um die Entlastung sofort spürbar zu machen, hat das BMWi das BAFA angewiesen, ab sofort Unternehmensberichte nicht mehr zu prüfen. Bereits laufende Bußgeldverfahren zu diesen Punkten werden eingestellt, neue gar nicht mehr eröffnet. Strafen bleiben nur noch in sehr schweren Fällen möglich, zum Beispiel, wenn es um grobe Menschenrechtsverletzungen geht. Auch dann muss das BAFA streng begründen, warum es ein Verfahren aufnimmt.

Darüber hinaus soll das BAFA die Kommunikation mit den Betrieben verstärken. Es wird mehr praktische Hilfestellungen geben, zum Beispiel Umsetzungshilfen oder Unterstützung bei Kooperationen verschiedener Unternehmen. Als nächster Schritt ist geplant, das bisherige LkSG durch die neue EU-Richtlinie CSDDD zu ersetzen – allerdings so, dass die Regeln möglichst ohne großen Papieraufwand umgesetzt werden. Die Bundesregierung betont, dass Handwerksbetriebe und andere kleinere Unternehmen so wenig wie möglich belastet werden sollen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Text: / handwerksblatt.de

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