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HWK des Saarlandes | August 2022
Positive Zwischenbilanz: Projekt "KMU Runder Tisch"
In den Räumen der IHK des Saarlandes wurde eine positive Zwischenbilanz zum Projekt "KMU Runder Tisch" gezogen.
Foto: © Wilfried Meyer
Politik | August 2022
Wie beim Klimaschutz sollte es auch in der Rentenversicherung mehr Generationengerechtigkeit geben, fordert der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel. Was er damit meint, führte er in der Reihe "Politik im Dialog" von Handwerk.NRW aus.
Der Weg zum Kunden kostet. Das muss man schon vorher mitteilen. (Foto: © Gina Sanders/123RF.com)
Februar 2017
Der Handwerker muss den Kunden schon vor Vertragsschluss darauf hinweisen, dass Kosten für die Anfahrt anfallen. Sonst kann er sie nicht in Rechnung stellen.
Ärger um Anfahrtskosten kennt wohl jeder Unternehmer. Früher haben sich die Gerichte meistens auf die Seite der Handwerker gestellt. Seit 2014 jedoch gibt es mit Paragraf 312 a BGB eine noch nicht sehr bekannte Regelung: Unternehmer müssen demnach vor Vertragsabschluss auf alle Kosten hinweisen – sonst können sie diese nicht berechnen. Das gilt auch für Fahrtkosten!
Diese Regelung wurde im Zuge der Verbraucherschutzrichtlinie eingeführt.
Auf die Fahrtkosten sollte also jeder Handwerker vor Vertragsabschluss hinweisen, zum Beispiel in seinem Angebot.
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