Ob im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle - überall werden Fachkräfte gebraucht. Firmen und Rentnern soll das neue Gesetz helfen, wenn die Babyboomer scharenweise das Rentenalter erreichen.

Ob im Büro (Symbolbild), in der Werkstatt oder auf der Baustelle - überall werden Fachkräfte gebraucht. Firmen und Arbeitnehmer soll die neue Regelung helfen, wenn die Babyboomer scharenweise das Rentenalter erreichen. (Foto: © seventyfour74/123RF.com)

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Arbeiten im Alter: Neue Anreize für Firmen und Rentner

Betriebsführung

Arbeiten im Alter soll attraktiver werden - für die Rentner selbst, aber auch für Firmen, die sie weiter beschäftigen und damit dem Fachkräftemangel begegnen.

Die Generation der Babyboomer geht bald in Rente, der Fachkräftemangel verschärft sich massiv. Die Ampelkoalition will deshalb Anreize für alle schaffen, die zwar im regulären Rentenalter sind, aber freiwillig länger arbeiten wollen - zum Beispiel auch bei ihrem bisherigen Arbeitgeber. Das Bundeskabinett hat am 4. September eine sogenannte "Formulierungshilfe für rentenpolitische Maßnahmen" im Rahmen der Wachstumsinitiative beschlossen.

"Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern", so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Beschäftigte, die neben dem Rentenbezug einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können zum Beispiel in Zukunft die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ausbezahlt bekommen. "Das entspricht mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttolohns und ist ein erheblicher Anreiz zur Weiterarbeit", betont Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Arbeiten im Rentenalter Sie sind noch fit und haben Spaß an der Arbeit und/oder sie brauchen das Geld: Etwa 1,5 Millionen Senioren jobben aktuell als abhängig Beschäftigte, obwohl sie schon das reguläre Rentenalter erreicht haben. Ein Viertel von ihnen sozialversichert, drei Viertel in Minijobs. 
Quelle: Ihre Vorsorge

Folgende Erleichterungen für Rentnerinnen und Rentner sowie Firmen sind geplant:

Neue Ausnahme vom Vorbeschäftigungsverbot 

Wer nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rückkehr zu seinem bisherigen Arbeitgeber plant, könnte das in Zukunft leichter tun, denn der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber wird ermöglicht, was wiederum ein Anreiz für Firmen sein soll, ihre Altersrentner weiterzubeschäftigen. Hierzu soll im SGB VI für Senior-Arbeitnehmer eine Ausnahme vom Vorbeschäftigungsverbot verankert werden. Für acht Jahre und zwölf befristete Arbeitsverträge soll das möglich sein.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert diese Regelung. Es sei den Arbeitgebern durchaus zuzumuten, auch ältere Beschäftigte unbefristet einzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Neuer "Sockelbetrag" bei der Einkommensanrechnung bei der Witwen- oder Witwerrente 

Für Witwen oder Witwer soll das Erwerbseinkommen und ein kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld bis zu einem Sockelbetrag von 538 Euro im Monat von der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrente ausgenommen werden. Im Ergebnis bleibt damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei. 

Wegfall von Arbeitgeberbeiträgen

Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung für Beschäftigte jenseits der regulären Altersgrenze werden gestrichen. Stattdessen sollen die Beiträge an die Senior-Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Das wären aktuell brutto 10,6 Prozent. Oder 250 Euro bis 400 Euro netto mehr im Monat für einen Durchschnittsverdiener.

Zahlen Arbeitgeber die Beträge nicht an die Beschäftigten aus, müssen sie die Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse zahlen.

Neue Rentenaufschubprämie

Beim Aufschieben des Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus können Versicherte ab 2028 anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung in Anspruch nehmen, die sogenannte "Rentenaufschubprämie". Voraussetzung:  Sie arbeiten im Rahmen einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung mindestens ein Jahr weiter. Wer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze 40 Entgeltpunkte erreicht hat (aktueller Rentenanspruch 1597 Euro brutto) und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, würde sich dann eine steuerfreie Rentenaufschubprämie von rund 22.000 Euro sichern, rechnet der Sozialverband VdK vor. Das sei eine Regelung für Ältere, die lebenslange und monatliche Erhöhung ihrer Rente zugunsten einer Einmalzahlung verzichten wollen und begünstige Menschen mit einer kürzeren Lebenserwartung oder einem kurzfristigen finanziellen Bedarf, so der VdK.

Die andere Möglichkeit, den Bezug der Altersrente hinauszuschieben und später dafür eine deutlich höhere Rente zu erhalten, soll weiterhin bestehen bleiben. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente um sechs Prozent. 

Experten kritisieren daran unter anderem die Mindereinnahmen bei den Kranken- und Pflegeversicherungen

Die erste Lesung im Bundestag zum Haushalt 2025 und der Wachstumsinitiative soll Mitte September stattfinden, im November soll der Bundestag den Haushalt beschließen. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: BMAS; Ihre Vorsorge

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Text: / handwerksblatt.de

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