Mit dem Hund in die Metzgerei
Menschen, die einen Assistenzhund haben, dürfen ihn mit zum Bäcker, Fleischer oder Arzt nehmen. Damit es für Geschäfte und Kunden einfacher ist, wurde eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung eingeführt. Bis Ende 2024 gibt es eine Übergangsfrist.
Assistenzhunde - zu denen auch Blindenführhunde gehören - dürfen ihre Halterinnen und Halter auch dorthin begleiten, wo andere Haustiere sonst oft draußen bleiben müssen, beispielsweise zum Bäcker, Fleischer, in den Supermarkt, zum Friseur, ins Museum und ins Restaurant (sofern nicht ohnehin erlaubt) oder zum Arzt. Geregelt ist das in Paragraf 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Trotzdem wurde und wird ihnen der Zutritt aber immer noch oft verweigert. Damit es keine Irritationen gibt, können Assistenzhunde seit 1. März 2023 mit einem offiziellen, bundesweit einheitlichen Logo gekennzeichnet werden, das als Abzeichen sichtbar am Hund befestigt wird. Geregelt ist das in Paragraf 26 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Assistenzhundeverordnung.
Alternativ kann der Assistenzhundehalter oder die Assistenzhundehalterin einen offiziellen Assistenzhund-Ausweis mit dem Logo vorzeigen (geregelt in Paragraf 26 Absatz 2 Satz 3 Assistenzhundeverordnung). Viele Ladeninhaber wissen inzwischen, dass es einen solchen Assistenzhund-Ausweis gibt und fragen häufig danach. Wer ihn nicht vorzeigen kann, dem wird der Zutritt verweigert.
"Der behinderte Mensch kann frei entscheiden, wie er seinen Assistenzhund kennzeichnet"
"Das sollte nicht länger passieren, denn in der Regel ist dies nicht rechtmäßig und im Gegenteil eine unzulässige Diskriminierung aufgrund der Behinderung", betont Johannes Sperling, der für den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. den Gesetzgebungsprozess zu den Assistenzhunde-Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz und der Assistenzhundeverordnung begleitet hat. Wichtig ist für die Geschäftsinhaber und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deshalb zu wissen: "Der behinderte Mensch kann frei entscheiden, wie er seinen Assistenzhund kennzeichnet: entweder mit dem Abzeichen oder mit dem Ausweis", berichtet Johannes Sperling.
Übergangsfrist bis Ende 2024
Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (Foto) hat Assistenzhund Oskar und seinem Menschen die Plakette überreicht. Foto: © MASTDBis Ende 2024 seien neben dem offiziellen Abzeichen oder Ausweis noch weitere Kennzeichnungen für Assistenzhunde zulässig, betont Johannes Sperling. "Das kann zum Beispiel eine entsprechende Kenndecke oder – bei Blindenführhunden – das weiße Führgeschirr sein."
Die Übergangsfrist wurde in die Assistenzhundeverordnung aufgenommen, weil alle Bundesländer erst die Behörden bestimmen mussten, die die offiziellen Abzeichen und Ausweise ausgeben. "Bis alle Assistenzhunde-Halter und -Halterinnen diese offiziellen Kennzeichen haben, wird es noch dauern", so Sperling weiter.
Hintergrund
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) darf Personen, die in Begleitung ihrer Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden. Dazu gehören etwa Einzelhandel und Gastronomie sowie Freizeit- und Gesundheitseinrichtungen. Die Assistenzhundeverordnung (AHundV), die zum 1. März 2023 bundesweit in Kraft getreten ist, sieht unter anderem die bundeseinheitliche Kennzeichnung vor.
Experten schätzen, dass bundesweit etwa 3.000 Assistenzhunde im Einsatz sind. Sie helfen Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen. Zur Anerkennung als Assistenzhund ist eine Prüfung vorgeschrieben. Welche Anforderungen für die Prüfung und Anerkennung als Assistenzhund zu erfüllen sind, regelt ebenfalls die Assistenzhundeverordnung.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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