Mit dem Hund in die Metzgerei
Menschen, die einen Assistenzhund haben, dürfen ihn mit zum Bäcker, Fleischer, Friseur oder Arzt nehmen. Damit es für Geschäfte und Kunden einfacher ist, gibt es für die Assistenzhunde seit März eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung.
Assistenzhunde dürfen ihre Halterinnen und Halter auch dorthin begleiten, wo andere Haustiere sonst oft draußen bleiben müssen, beispielsweise zum Bäcker, Fleischer, in den Supermarkt, zum Friseur und ins Restaurant (sofern nicht ohnehin erlaubt) oder zum Arzt. Zu den Assistenzhunden gehören auch Blindenführhunde.
Der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (Foto) hat Assistenzhund Oskar und seinem Menschen die Plakette überreicht. Foto: © MASTDDamit es keine Irritationen gibt, sind Assistenzhunde seit dem 1. März mit dem Assistenzhund-Logo bundesweit einheitlich und sichtbar gekennzeichnet. "Und künftig auch für alle als solche erkennbar", erklärte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer.
Das Abzeichen kann auf einer Kenndecke, dem Hundegeschirr oder am Halsband sichtbar befestigt sein. Der dazugehörige Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft kann bei Bedarf verlangt werden.
Mit der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung sollen Rechtsunsicherheiten für die Menschen, die mit einem Assistenzhunde ein Geschäft oder eine Behörde betreten möchten, beseitigt, aber auch für die Ladeninhaber wird es einfacher zu erkennen, welcher Hund zutritt hat.
Foto: © MASTDHintergrund: Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) darf Personen, die in Begleitung ihrer Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden. Dazu gehören etwa Einzelhandel und Gastronomie sowie Freizeit- und Gesundheitseinrichtungen. Die Assistenzhundeverordnung (AHundV), die zum 1. März 2023 bundesweit in Kraft getreten ist, sieht unter anderem die bundeseinheitliche Kennzeichnung vor.
Experten schätzen, dass bundesweit etwa 3.000 Assistenzhunde im Einsatz sind. Sie helfen Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen. Zur Anerkennung als Assistenzhund ist eine Prüfung vorgeschrieben. Welche Anforderungen für die Prüfung und Anerkennung als Assistenzhund zu erfüllen sind, regelt ebenfalls die Assistenzhundeverordnung.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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