Handwerker, die bei der Arbeit die Arme heben müssen, haben häufiger Probleme mit dem Schultergelenk.

Handwerker, die bei der Arbeit die Arme heben müssen, haben häufiger Probleme mit dem Schultergelenk. (Foto: © Markus Lambrecht/123RF.com)

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Beschädigtes Schultergelenk als neue Berufskrankheit

Betriebsführung

Schleifen, Anstreichen oder Kfz-Reparaturen über Kopf: Solche Arbeiten können eine Schädigung des Schultergelenks zur Folge haben. Diese kann künftig als Berufskrankheit anerkannt werden.

Handwerker wie Maler, Stuckateure und Trockenbauer, die bei der Arbeit häufig die Arme heben müssen, kennen das: ziehende oder stechende Schmerzen im Schultergelenk. Vor allem intensive Schleif- oder Überschultertätigkeiten sind der Auslöser. Häufig wird auch die Funktion des Gelenks beeinträchtigt. Auch Elektriker und Kfz-Schlosser sind davon oft betroffen. Das können Symptome für eine Läsion der Rotatorenmanschette sein.

Diese Erkrankung soll neu in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen werden, hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten vor Kurzem empfohlen. Dieser Beschluss bildet für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie für Gutachter bereits jetzt die Grundlage, um gemeldete Fälle zu prüfen. Liegen alle Voraussetzungen vor, kann eine Erkrankung als so genannte "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden.

Die Aufnahme einer Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Liste wird vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat empfohlen, wenn neue Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die Erkrankung durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen Beschäftigte durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Von der Empfehlung bis zur Aufnahme in die Berufskrankheiten-Liste dauert es in der Regel mehrere Monate, häufig auch einige Jahre. In der Zwischenzeit prüfen die Unfallversicherungsträger, ob entsprechende Erkrankungen als "Wie-Berufskrankheit" anzuerkennen sind.

Berufskrankheit: Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter > Hier finden Sie die wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats zum Herunterladen

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Quelle: baua 

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Text: / handwerksblatt.de

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