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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Abhängig Beschäftigten, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, steht eine betriebliche Wiedereingliederung zu. (Foto: © Alexander Raths/123RF.com)
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Januar 2021
Nur 40 Prozent der Beschäftigten, denen es zusteht, bekommen ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung. Vor allem bei kleineren Betrieben hapert es.
Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, steht eine betriebliche Wiedereingliederung zu. Seit 2004 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihnen diese zu ermöglichen. Doch nur 40 Prozent dieser Beschäftigten wird ein solches betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten. Das ist das Ergebnis einer Befragung unter Erwerbstätigen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2018 durchgeführt haben.
Etwa 18.000 abhängig Beschäftigte beantworteten Fragen rund um ihre Arbeitsunfähigkeit. Acht Prozent berichteten über Ausfallzeiten von über sechs Wochen. Vier von zehn Betroffenen erhielten vom Arbeitgeber ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung, was mehr als zwei von drei Befragten annahmen. Eine Quote von 68 Prozent, die laut BAuA für einen hohen Bedarf bei den Beschäftigten spricht.
In ihrer Untersuchung sind sie zu dem Ergebnis gekommen, dass eher größere Betriebe, mit mindestens 250 Beschäftigten, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Laut Befragung waren es etwa 50 Prozent, während nur 36 Prozent der kleineren Unternehmen das Angebot machten.
Am häufigsten wurden Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Möglichkeit zum BEM geboten, gefolgt von solchen in der Industrie. Laut BAuA scheinen zudem eher Betriebe das BEM durchzuführen, die sich ohnehin für die Gesundheit ihrer Beschäftigten einsetzen.
Der Bundesanstalt zufolge fördern eine vorbildliche Führung durch Vorgesetzte sowie ein gutes Betriebsklima die Umsetzung des BEM. Laut BAuA gibt es durchaus auch Betriebe, die aufgrund eines Einzelfalles oder vieler Krankmeldungen ein BEM sowie weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen eingeführt haben.
Quelle: BAuA
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