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HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Private Hausbesitzer in Bandenburg, die eine Solaranlage besitzen und in einen Batteriespeicher investieren wollen, können jetzt wieder einen Antrag auf Förderung stellen. (Foto: © lassedesignen/123RF.com)
Vorlesen:
Juni 2020
Private Hausbesitzer aus Brandenburg mit einer Photovoltaikanlage können jetzt wieder Anträge stellen, wenn sie sich einen Batteriespeicher zulegen wollen.
Dem Land Brandenburg zufolge schließt das neue Kleinspeicherprogramm an das immens nachgefragte 1000-Speicher-Programm von 2018 an. Gefördert wird die Anschaffung eines Batteriespeichers für eine selbst genutzte Wohnimmobilie mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, höchstens jedoch mit 3.000 Euro.
Die Anträge können über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Das Energieministerium und die ILB haben sich darauf geeinigt, je Förderaufruf nur 500 Anträge anzunehmen. Der Grund: So soll eine kurzfristige Bewilligung ermöglicht werden.
Gefördert werden laut Richtlinien die Anschaffung und Installation eines Stromspeichers ab einer Nutzkapazität von 2 Kilowattstunden sowie des zugehörigen (Hybrid-)Wechselrichters und die Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings.
Die Ausgaben für einen Hybridwechselrichter sind wegen seiner Funktionen dabei nur zu 50 Prozent zuwendungsfähig. Die Höhe des Zuschusses hängt zudem vom Eigenverbrauchsanteil ab. Liegt der bei mindestens 50 Prozent, gibt es die Höchstsumme von 3.000 Euro Zuschuss, bei 40 Prozent sind es 2.000 Euro und bei 10 Prozent noch 1.000 Euro. Weitere Voraussetzung für eine Förderung können Interessierte der Seite der ILB entnehmen.
Quelle: Land Brandenburg
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