Bremen führt wohl als erster Bundesland ab 2024 eine Ausbildungsumlage ein. Die Bremischen Bürgerschaft hat das Gesetz zur Schaffung eines landesweiten Ausbildungsunterstützungfonds am 22. Februar 2023 in erster Lesung beschlossen. Mit der endgültigen Verabschiedung wird voraussichtlich im März oder April gerechnet.

Bremen führt wohl als erster Bundesland ab 2024 eine Ausbildungsumlage ein. Die Bremischen Bürgerschaft hat das Gesetz zur Schaffung eines landesweiten Ausbildungsunterstützungfonds am 22. Februar 2023 in erster Lesung beschlossen. Mit der endgültigen Verabschiedung wird voraussichtlich im März oder April gerechnet. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Bremen will Ausbildungsumlage für alle Betriebe einführen

Ab dem Ausbildungsjahr 2024/2025 sollen alle Betriebe des Landes Bremen in einen Fonds einzahlen, mit dem die Ausbildung unterstützt wird. Ausbildende Betriebe erhalten daraus pro Jahr und Azubi 2.500 Euro.

Ende Januar hat die Landesregierung der Freien Hansestadt Bremen das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen auf den Weg gebracht. Dieser Schritt sei aus Sicht des Senat notwendig gewesen. Es gebe seit Jahren ein strukturelles Defizit, welches sich im überdurchschnittlich hohen Anteil junger Menschen ohne formale Berufsqualifikation niederschlage. Gleichzeitig würden in vielen Berufen benötigte Fachkräfte fehlen. Vor allem leistungsschwächeren jungen Menschen sei der Zugang zu betrieblicher Ausbildung zunehmend erschwert und die Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen, vor allem in kleineren Betrieben, steige zunehmend an.

"Bundesweit einmalig"

In der Vergangenheit habe es dem Bremer Senat zufolge in Deutschland bereits mehrfach Anläufe zur Einführung von Ausbildungsumlagen gegeben. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sei bislang "bundesweit einmalig" und stelle ein "innovatives Instrument der Berufsbildungspolitik" dar, um die großen Herausforderungen des Fachkräftemangels anzugehen. Am branchenübergreifenden Ausbildungsunterstützungsfonds sollen alle Bremer Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beteiligt werden. Von der Zahlungspflicht ausgenommen seien Betriebe, die bereits für einen Branchenfonds beitragspflichtig seien. Eine Befreiung von der Zahlungspflicht soll auch über eine Bagatell- oder Härtefall-Regelung möglich sein.

Berechnung des Beitrags

In den Ausbildungsunterstützungsfonds zahlen alle Arbeitgeber im Land Bremen ein. Als Grundlage für die Berechnung des Beitrags wird die Arbeitnehmerbruttolohnsumme herangezogen. Sie wird mit 0,3 Prozent multipliziert. Daraus ergibt sich die jährliche Abgabe an den Fonds. Ausbildende Betriebe können daraus eine Rückzahlung erhalten. Für jeden Auszubildenden werden pro Jahr 2.500 Euro gezahlt. Betriebe, die sich um Auszubildende bemühen, aber keine finden, sollen über den Fonds unterstützt werden, um ihre Ausbildungsaktivitäten und ihre Ansprache an zukünftige Auszubildende zu optimieren, heißt es in den FAQ zum Ausbildungsunterstützungsfonds.

In erster Lesung beschlossen

Die Landesregierung der Freien Hansestadt Bremen hat den Gesetzentwurf zur Schaffung eines landesweiten Ausbildungsunterstützungfonds Ende Januar 2023 beschlossen. Laut der Pressesprecherin der Bremischen Bürgerschaft wurde das Gesetz am 22. Februar 2023 in erster Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beschlossen. Als nächstes werde es zur Beratung in die Wirtschaftsdeputation überwiesen und voraussichtlich im März oder April in zweiter Lesung verabschiedet. Der Ausbildungsunterstützungsfonds soll dem Bremer Senat zufolge zum Ausbildungsjahr 2024/2025 eingeführt werden.

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Quelle: Senat für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Bremische Bürgerschaft, eigene Recherche

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Text: / handwerksblatt.de

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