Das Antragsverfahren für die Novemberhilfe soll in der letzten November-Woche starten.

Das Antragsverfahren für die Novemberhilfe soll in der letzten November-Woche starten. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)

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Novemberhilfe: Erste Abschlagszahlungen noch im November

Betriebsführung

Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe sollen ab Ende November ausgezahlt werden. Vom Teil-Lockdown betroffene Soloselbständige bekommen bis zu 5.000 Euro; andere Betriebe bis zu 10.000 Euro. Handwerk und Handel kritisieren: "Zu viele Betriebe fallen durchs Raster!"

Für die vom Teil-Lockdown betroffenen Betriebe und Soloselbstständigen sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen für die sogenannte Novemberhilfe fließen. Darauf haben sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium verständigt. Insgesamt stehen für die Wirtschaftshilfe mindestens zehn Milliarden Euro bereit.

Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Betriebe bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe voraussichtlich ab dem 25. November 2020. Erste Auszahlungen soll es bereits Ende November geben.

Kosmetiker, Messebauer oder Restaurant- und Barbetreiber, die vom Lockdown direkt betroffen sind, werden insgesamt bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 als Kostenpauschale erhalten.

Auch indirekt Betroffene können die Kostenpauschale erhalten. Vorausgesetzt wird, dass sie 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielen und das nachweisen können.

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Zulieferer in Handel und Handwerk nicht vergessen

Hier setzt die Kritik vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und des Einzelhandelsverbandes HDE an. Die Verbände fordern, dass auch solche Betriebe angemessen entschädigt werden, die weniger als 80 Prozent ihrer Umsätze mit den geschlossenen Firmen erzielen und trotzdem stark vom Teil-Lockdown betroffen sind: Im Handwerk sind das Zulieferer der Gastronomie oder Caterer für Veranstaltungen wie Metzger, Bäcker oder Bierbrauer.

Außerdem die Textil- oder Gebäudereiniger, die für die Hotellerie tätig sind. Nach der Regelung für die Novemberhilfe ist ein Wäschereibetrieb, der 60 Prozent seines Umsatzes mit Hotel- und Gastrowäsche erwirtschaftet und 40 Prozent mit Krankenhauswäsche, ausgeschlossen.

Für solche Firmen, die jetzt zwar hohe Umsatzeinbrüche haben, aber bei der Novemberhilfe durchs Raster fallen, soll es wohl Hilfe im Rahmen der überarbeiteten Überbrückungshilfe geben, die Überbrückungshilfe III heißen wird. Das haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesarbeitsministerium angekündigt. Die Details würden gerade ausgearbeitet.

Bäckerhandwerk will notfalls klagen

Unklar ist auch noch, wie Bäckereien entschädigt werden, die ihre Cafés wieder schließen mussten. Das Bäckerhandwerk befürchtet hier eine Förderlücke. Der Verband fordert: "Wer Bäcker wie Restaurants schließt, muss Bäcker auch wie Restaurants entschädigen." Sollte die Politik hier nicht nachbessern, will man klagen.

Bäcker erhalten die Novemberhilfe  Update vom 17. November! Wie das Bäckerhandwerk mitteilt, werden die Bäcker-Cafés doch die Novemberhilfe erhalten. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand.

Soloselbstständige, die im November nicht arbeiten können, haben die Wahl: als Bezugsrahmen können sie alternativ zum Umsatz aus November 2019 auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Ein "Unternehmerlohn" für Freiberufler und Selbstständige ist in der Planung.

Gründer, die noch gar keinen Umsatz im November 2019 vorzuweisen haben, dürfen zwischen dem durchschnittlichen Umsatz im Oktober 2020 oder dem durchschnittlichen Umsatz seit Gründung wählen.

Ausgezahlte Hilfen werden später mit anderen erhaltenen Leistungen, etwa Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, verrechnet. Rückzahlbare Förderkredite wie der KfW-Schnellkredit werden nicht angerechnet.

KfW-Schnellkredit Der KfW-Schnellkredit steht jetzt allen Betrieben und Soloselbstständigen offen. Lesen Sie hier mehr

Antrag

Der Antrag für die Novemberhilfe läuft auf dem Portal der Überbrückungshilfe. Wie bei der Überbrückungshilfe muss ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer den Antrag einreichen. Soloselbstständige, die weniger als 5.000 Euro benötigen, sollen den Antrag auch selbst stellen können.

Text: / handwerksblatt.de

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