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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Maßnahmen der Bürgschaftsbanken sollen quer durch alle Branchen für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gelten. (Foto: © martinak/123RF.com)
Vorlesen:
März 2020
Zur Bewältigung der Corona-Krise bekommen kleine und mittlere Unternehmen eine deutlich stärkere Unterstützung durch die Bürgschaftsbanken.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein Maßnahmenpaket für Arbeitnehmer und Unternehmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der "Corona-Krise" geschnürt. Darin sind auch Sofortmaßnahmen der Bürgschaftsbanken vorgesehen. Insbesondere gilt das für Ausfallbürgschaften.
Die Maßnahmen sollen quer durch alle Branchen für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gelten. Sie würden von den Bürgschaftsbanken so schnell wie möglich umgesetzt, heißt es vom Verband der Bürgschaftsbanken.
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Sofern zur Überbrückung der Corona-Krise Liquiditätshilfen, etwa von der KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, könnten die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen.
Wichtig! Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein. Damit die Bürgschaftsbanken die Anfragen für eine Überbrückungsfinanzierung schnell bearbeiten können, sollten die Betriebe einen schlüssigen Liquiditätsplan vorlegen. Daraus soll der erforderliche Kapitalbedarf des Unternehmens hervorgehen.Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung
Wichtig für die lgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung
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