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Steuerberater besorgt über Lage im Mittelstand

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Nach zwei Jahren Pandemie sind Steuerberater besorgt über die Situation im Mittelstand. Das geht aus dem aktuellen Datev Corona-Barometer hervor. Ohne die staatlichen Hilfen sähe die Lage aber viel düsterer aus.

Seit zwei Jahren befragt die Datev regelmäßig Steuerberater, wie es ihren Unternehmensmandanten während der Corona-Pandemie wirtschaftlich geht. Zuletzt zwischen dem 4. und 8. Februar 2022. Laut Aussage der Kanzleien stieg das Insolvenzrisiko der mittelständischen Unternehmen nach den Einschränkungen durch die Omikron-Welle wieder deutlich an: Gäbe es keine staatlichen Unterstützungsleistungen, wären aktuell 22 Prozent der Unternehmen betroffen. Im Sommer 2021 waren das 13 Prozent und während des Teil-Lockdowns im September 2020 16 Prozent.

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Die staatlichen Corona-Hilfen wie die Überbrückungshilfe, die Neustarthilfe oder der Erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wirken offensichtlich, heißt es im aktuellen Datev Corona-Barometer: "Trotz der neuerlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Delta- und Omikron-Varianten bleibt das Risiko einer Insolvenz mit zwei Prozent unverändert stabil gegenüber dem Sommer 2021. Der Gesetzgeber hat dem steuerberatenden Berufsstand eine zentrale Rolle bei der Antragsstellung und Prüfung der Hilfeleistungen eingeräumt ", sagt Dr. Robert Mayr, CEO der Datev. Steuerberater würden einen essenziellen Beitrag dazu leisten, "dass Deutschlands Wirtschaft vergleichsweise gut durch die Krise kommt".

Dr. Robert Mayr, CEO der Datev. Foto: © DATEV eGDr. Robert Mayr, CEO der Datev. Foto: © DATEV eG

Die Kanzleien würden seit zwei Jahren durchgängig am Limit arbeiten – und ein Ende sei noch nicht absehbar.

"Es ist ein gutes Signal, dass die Regierung die Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 von beratenen Fällen noch einmal um drei Monate verlängert hat. Sie brauchen dringend Entlastungen, damit neue Themen wie die anstehende Grundsteuerreform in gebotener Gründlichkeit bearbeitet werden können", so Mayr weiter.

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Fristverlängerungen: Wer seine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater machen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2020 noch einmal drei Monate länger Zeit – und zwar bis 31. August 2022. Auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 sollen sich laut dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängern, und zwar bis zum 30. Juni 2023 (vier Monate länger als üblich) beziehungsweise 30. April 2024 (zwei Monate länger).

Lieferengpässe betreffen fast jedes fünfte Unternehmen

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Ein zunehmendes Problem im Mittelstand seien Lieferengpässe, die direkt oder indirekt durch die Pandemie verursacht sind. 22 Prozent der Unternehmen sind laut ihren Steuerberaterinnen und Steuerberatern betroffen.

Das verursacht Verspätungen bei der Leistungserbringung (83 Prozent der Befragten gaben das an), gestiegene Beschaffungskosten, die nicht weitergegeben werden können (69 Prozent) und Liquiditätsengpässe (40 Prozent).

In 26 Prozent der betroffenen Unternehmen ist der Materialmangel Ursache von Kurzarbeit. Zunehmend würden sich die Unternehmen auch Sorgen machen hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit (18 Prozent) und der Abwanderung von Kunden (17 Prozent). Bei 15 Prozent hätten die Lieferschwierigkeiten Veränderungen des bestehenden Geschäftsmodells zur Folge. 

Quelle: Datev eG

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Text: / handwerksblatt.de

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