Die Woche im Handwerk (09/23)
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
Präsentiert Die Woche im Handwerk: Chefredakteur Stefan Buhren. Foto: © Monika NonnenmacherIn einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
KW 09/23
Unterschiedliche Nachtzuschläge in Tarifverträgen sind erlaubt
Foto: © Natalia Merzlyakova/123RF.comTarifverträge können verschieden hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit festlegen. Das Bundesarbeitsgericht fordert aber einen sachlichen Grund für die Unterscheidung. Mehr lesen!
Wie wehrt man sich gegen Cybermobbing?
Foto: © thitarees /123RF.com
Hass und Hetze im Netz verbreiten sich immer mehr. Eine Rechtsexpertin erklärt, wie Betroffene dagegen vorgehen können. Mehr lesen!
+++ Video +++ Sandra macht Praktikum – die neue Folge!
Foto: © Robert Lüdenbach
In der neuen Folge von "Sandra macht Praktikum" ist die Anlagenmechanikerin SHK und Influencerin Sandra Hunke als Praktikantin bei der Gesellschaft für Handwerksmessen (GHM) als tatkräftige Unterstützung zu Besuch. Hier bekommt Sandra einen Einblick, wie eine Messe geplant wird und darf sogar einen eigenen Messestand für die Zukunft Handwerk bauen. Hier geht's zum Video!
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Foto: © Verlagsanstalt Handwerk
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Wann ist eine E-Mail zugegangen?
Foto: © Daniil Peshkov/123RF.comEs genügt, dass eine E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten auf dem Server gelandet ist, damit sie offiziell als zugegangen gilt. Dass der Empfänger sie auch gelesen hat, ist nicht notwendig, sagt der Bundesgerichtshof. Mehr lesen!
Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall
Foto: © Dmitrii Shironosov/123RF.comWer sich am Arbeitsplatz einen Kaffee holt und dabei stürzt, ist gesetzlich unfallversichert. Das Hessische Landessozialgericht sieht einen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Mehr lesen!
BAG: Gleiche Bezahlung für Frauen ist keine Verhandlungssache
Foto: © Jens Tandler/123RF.com
Frauen und Männer müssen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit das gleiche Gehalt verdienen. Dass der Mann "besser verhandelt habe", sei irrelevant, stellte das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung klar. Mehr lesen!
Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
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