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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Hier finden Sie einmal in der Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk, kuratiert von Chefredakteur Stefan Buhren. (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk )
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Februar 2023
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
In einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
Foto: © Natalia Merzlyakova/123RF.comTarifverträge können verschieden hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit festlegen. Das Bundesarbeitsgericht fordert aber einen sachlichen Grund für die Unterscheidung. Mehr lesen!
Hass und Hetze im Netz verbreiten sich immer mehr. Eine Rechtsexpertin erklärt, wie Betroffene dagegen vorgehen können. Mehr lesen!
In der neuen Folge von "Sandra macht Praktikum" ist die Anlagenmechanikerin SHK und Influencerin Sandra Hunke als Praktikantin bei der Gesellschaft für Handwerksmessen (GHM) als tatkräftige Unterstützung zu Besuch. Hier bekommt Sandra einen Einblick, wie eine Messe geplant wird und darf sogar einen eigenen Messestand für die Zukunft Handwerk bauen. Hier geht's zum Video!
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Foto: © Daniil Peshkov/123RF.comEs genügt, dass eine E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten auf dem Server gelandet ist, damit sie offiziell als zugegangen gilt. Dass der Empfänger sie auch gelesen hat, ist nicht notwendig, sagt der Bundesgerichtshof. Mehr lesen!
Foto: © Dmitrii Shironosov/123RF.comWer sich am Arbeitsplatz einen Kaffee holt und dabei stürzt, ist gesetzlich unfallversichert. Das Hessische Landessozialgericht sieht einen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Mehr lesen!
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Frauen und Männer müssen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit das gleiche Gehalt verdienen. Dass der Mann "besser verhandelt habe", sei irrelevant, stellte das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung klar. Mehr lesen!
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