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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Haftungsfalle ade: Eine gute Nachricht für das Handwerk! (Foto: © auremar/123RF.com)
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März 2017
Am 9. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das neue Mängelrecht verabschiedet. Damit wird die Rechtslage für Handwerker endlich besser.
Die Gesetzeslücke ist Geschichte: Handwerker bekommen erstmals ihre Aus- und Einbaukosten erstattet, wenn sie fehlerhaftes Material verarbeitet haben. Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gewährleistungs- und Bauvertragsrechts durch den Deutschen Bundestag erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:
"Die Reform des Gewährleistungsrechts ist ein großer Erfolg für das Handwerk. Das Gesetz schließt die bestehende Haftungsfalle für Handwerker. Zukünftig haftet derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Zudem ergänzt der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung an entscheidenden Stellen und sorgt damit für spürbar mehr Praxisnähe."
Das Gesetz erfasst jetzt alle materialverarbeitenden Handwerksbetriebe. Der Gesetzentwurf sah zuerst nur Fälle vor, in denen Handwerker Material einbauen. Andere Tätigkeiten wie etwa Maler- und Lackiererarbeiten waren ursprünglich nicht abgedeckt. Des Weiteren erhalten Handwerker nun das Recht zur Wahl der Nachbesserung. Sie entscheiden, ob der Lieferant ihnen Geld zahlen oder die Mängelbeseitigung beim Kunden durchführen muss. Der ursprüngliche Gesetzentwurf gab noch dem Lieferanten das Wahlrecht.
Die Händler können ihre Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Die Forderung des Handwerks nach AGB-Festigkeit der Regelung ist wegen Widerstands der CDU nicht erfüllt worden. Die Politiker verweisen darauf, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen ausreichenden Schutz für die Betriebe biete.
Wegen des Anpassungsbedarfs der Praxis soll die Reform zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Um die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes und einen etwaigen Nachbesserungsbedarf zu identifizieren, soll es in absehbarer Zeit evaluiert werden.
Beim gleichzeitig verabschiedeten Bauvertragsrecht sieht Schwannecke ebenfalls einige positive Aspekte. "Die Einführung von Baukammern bei den Landgerichten entspricht einer langjährigen Forderung des Handwerks. Die zügige Durchsetzung ihrer Ansprüche ist für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks essentiell. Die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes werden in den nächsten Jahren allerdings erst durch die Gerichte geklärt werden müssen."
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