Ein unzuverlässiger Schornsteinfeger verliert den Job
Ein Schornsteinfeger, der sein Kehrbuch nicht ordentlich führt, kann als unzuverlässig gefeuert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Ein Schornsteinfeger, der strafrechtlich verurteilt wurde, ist unzuverlässig. Daher durfte seine Bestellung als Schornsteinfeger aufgehoben werden, hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Der Fall
Der Schornsteinfeger war wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen sowie wegen Falschbeurkundung im Amt strafrechtlich verurteilt worden. Er hatte das hoheitlich zu führenden Kehrbuch nicht ordnungsgemäß geführt und nicht alle Erlöse aufgeschrieben. Die zuständige Behörde hob daraufhin seine Bestellung als Schornsteinfeger auf. Der Mann klagte dagegen.
Die Entscheidung
Die Klage des Schornsteinfegers blieb ohne Erfolg. Das Amt habe die Bestellung zu Recht aufgehoben, entschied das Verwaltungsgericht. Die Maßnahme sei rechtmäßig, weil die Straftaten mit seiner beruflichen Tätigkeit direkt zusammenhingen und der Mann das Vertrauen des Staates und der Bürger in ihn als Bezirksschornsteinfeger missbraucht habe, um sich zu bereichern. Diese Tatsachen belegten, dass er die persönliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Amtes nicht besitze.
Verwaltungsgericht Trier, Eilbeschluss vom 21.Oktober 2021, Az. 2 L 3058/21.TR
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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