Bezirksschonsteinfeger müssen persönlich und fachlich zuverlässig sein.

Bezirksschonsteinfeger müssen persönlich und fachlich zuverlässig sein. (Foto: © Gabor Tinz/123RF.com)

Vorlesen:

Ein unzuverlässiger Schornsteinfeger verliert den Job

Betriebsführung

Ein Schornsteinfeger, der sein Kehrbuch nicht ordentlich führt, kann als unzuverlässig gefeuert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Ein Schornsteinfeger, der strafrechtlich verurteilt wurde, ist unzuverlässig. Daher durfte seine Bestellung als Schornsteinfeger aufgehoben werden, hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Der Fall

Der Schornsteinfeger war wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen sowie wegen Falschbeurkundung im Amt strafrechtlich verurteilt worden. Er hatte das hoheitlich zu führenden Kehrbuch nicht ordnungsgemäß geführt und nicht alle Erlöse aufgeschrieben. Die zuständige Behörde hob daraufhin seine Bestellung als Schornsteinfeger auf. Der Mann klagte dagegen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Entscheidung

Die Klage des Schornsteinfegers blieb ohne Erfolg. Das Amt habe die Bestellung zu Recht aufgehoben, entschied das Verwaltungsgericht. Die Maßnahme sei rechtmäßig, weil die Straftaten mit seiner beruflichen Tätigkeit direkt zusammenhingen und der Mann das Vertrauen des Staates und der Bürger in ihn als Bezirksschornsteinfeger missbraucht habe, um sich zu bereichern. Diese Tatsachen belegten, dass er die persönliche  Zuverlässigkeit für die Ausübung des Amtes nicht besitze.

Verwaltungsgericht Trier, Eilbeschluss vom 21.Oktober 2021, Az. 2 L 3058/21.TR 

Pflicht für Bewohner Schornstein­feger müssen auch in der Pandemie Anlagen prüfen. > Hier mehr lesen!DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: