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HWK des Saarlandes | Juli 2026
Gut vorbereitet in die Selbstständigkeit
In diesem Seminar erwerben die Teilnehmer fundierte Kenntnisse, um den Schritt in die Selbstständigkeit sicher und erfolgreich zu planen.
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Vorlesen:
Januar 2019
Die BGN-Pflichtversicherung für Fleischer und deren Ehe- und Lebenspartner endete im Dezember 2018.
Die Pflichtversicherung für Unternehmer und Ehe- und Lebenspartner in der Fleischbranche endete am 31. Dezember 2018. Das hat die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) beschlossen.
Seit dem 1. Januar 2019 sind Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartner in der Fleischwirtschaft nicht mehr BGN-pflichtversichert. Dann gibt es nur noch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dazu benötigt die BGN einen schriftlichen Antrag.
Auf die Absicherung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit müsse aber auch mit den neuen Regelungen niemand verzichten, betont die BGN.
Servicetelefon der BGN:
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Tel.: 0621/ 4456-1581
Mo. bis Do. von 7 bis 17 Uhr und Fr. von 7 bis 16 Uhr
Quelle: BGN
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