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HWK des Saarlandes | September 2026
HWK ist Partner im "Bündnis für zirkuläres Bauen"
Das Saarland setzt auf ressourcenschonendes und wirtschaftliches Bauen.
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Vorlesen:
5. Januar 2019
Aktualisiert am 8. Januar 2025, 15:26
Die BGN-Pflichtversicherung für Fleischer und deren Ehe- und Lebenspartner endete im Dezember 2018.
Die Pflichtversicherung für Unternehmer und Ehe- und Lebenspartner in der Fleischbranche endete am 31. Dezember 2018. Das hat die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) beschlossen.
Seit dem 1. Januar 2019 sind Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartner in der Fleischwirtschaft nicht mehr BGN-pflichtversichert. Dann gibt es nur noch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dazu benötigt die BGN einen schriftlichen Antrag.
Auf die Absicherung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit müsse aber auch mit den neuen Regelungen niemand verzichten, betont die BGN.
Servicetelefon der BGN:
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Tel.: 0621/ 4456-1581
Mo. bis Do. von 7 bis 17 Uhr und Fr. von 7 bis 16 Uhr
Quelle: BGN
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