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HWK Trier | Mai 2025
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Verwandte sparen Miete, Vermieter sparen Steuern: Warum es sich lohnt, an Kinder, Geschwister oder Eltern zu vermieten. (Foto: © Kurhan/123RF.com)
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März 2019
Wer eine Wohnung günstig an Kinder oder Eltern vermietet, kann trotzdem alle Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass man nicht weniger als 66-Prozent der üblichen Warmmiete verlangt.
Verlangt ein Vermieter von seinem Mieter mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Marktmiete (66 Prozent), dann darf er sämtliche Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Eine entsprechende Vorschrift gibt es seit 2012. Das nutzen vor allem Wohnungs- und Hauseigentümer, die an Kinder, Geschwister oder Eltern vermieten. Die Finanzämter müssen sich dabei an der ortsüblichen Warmmiete und nicht an der Kaltmiete orientieren.
Vorteile der günstigen Vermietung: Der Vermieter kann seine Aufwendungen für die Immobilie oder für den vermieteten Teil, einschließlich Erhaltungsaufwand, Reparaturausgaben, Zinsen und Abschreibung, in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Der Mieter wohnt preisgünstig.
Doch Vorsicht: Zu günstig sollte die Wohnung auch nicht sein, denn das hat steuerliche Nachteile. Der Vermieter kann Werbungskosten nur dann in voller Höhe abziehen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt.
Dabei kommt es auf die Warmmiete an – auf die ortsübliche Kaltmiete plus umlagefähige Betriebskosten. Liegt die Warmmiete beispielsweise bei nur 50 Prozent, erkennt das Finanzamt nur noch den anteiligen Kostenabzug an. Die 66-Prozent-Grenze gilt auch für Mietverhältnisse mit nicht verwandten Mietern sowie Freunden oder Bekannten, berichtet Timo Skowronek, Steuerberater bei Ecovis in Hannover.
"Um nicht mit der 66-Prozent-Regel in Konflikt zu kommen", empfiehlt Timo Skowronek, "die Miete erst gar nicht um diese Marke herum anzusetzen, sondern einen Puffer einzuplanen. Erhöht sich der Mietspiegel, liegt die Miete schnell unter 66 Prozent und der volle Steuerabzug ist futsch."
Steuerberater Timo Skowronek rechnet vor:
Quelle: Ecovis
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