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Wann kommt die "Kleine Bauvorlageberechtigung" in RLP?

Das rheinland-pfälzische Handwerk wartet auf die "Kleine Bauvorlageberechtigung". Im Laufe dieses Frühjahrs sollen dem Landtag konkrete Vorschläge unterbreitet werden, so das Finanzministerium.

Seit dem Jahreswechsel hat auch Nordrhein-Westfalen die "Kleine Bauvorlageberechtigung". Diese Regelung in der Landesbauordnung erlaubt es Meisterinnen und Meistern des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Einfamilienhäuser, kleinere Werkstätten oder Garagen zu planen, den dazugehörigen Bauantrag zu erstellen und diesen selbst bei den Behörden einzureichen. 

Den Anfang machte 2018 Hessen, andere Länder folgten dem Beispiel sukzessive. In Rheinland-Pfalz gibt es eine solche Regelung (noch) nicht. Die Arbeitsgemeinschaft der vier rheinland-pfälzischen Handwerkskammern engagiert sich schon seit Längerem für eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung.

Das zuständige Finanzministerium hat im vergangenen Sommer einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vorgelegt. Mit diesem soll auch die "Kleine Bauvorlageberechtigung" unter anderem für Meisterinnen und Meister des Bauhauptgewerbes eingeführt werden. Auf Nachfrage des Deutschen Handwerksblatts zum Zeitplan der Umsetzung, teilte das Ministerium nun mit, dass im Laufe dieses Frühjahrs dem Landtag konkrete Vorschläge unterbreitet werden sollen.

Baukosten senken und die Bauzeit verkürzen

"Die 'kleine Bauvorlageberechtigung' beschleunigt deshalb vor allem das Bauen an den Rändern der Ballungsräume, wo dringend Wohnraum benötigt wird und jede Kostenreduzierung bauwilligen jungen Familien zugute kommt", so Kurt Krautscheid, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern und Präsident der Handwerkskammer Koblenz. Eine überschaubare, aber für bestimmte Bauvorhaben wichtige Nische. Schon heute sei es schwierig, zeitnah einen Architekten für die Bauvorlage zu bekommen, insbesondere wenn der Entwurf vom Handwerksmeister stammt.

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Wenn die Abwicklung aber aus einer Hand durch qualifizierte Handwerksmeister erfolgen kann, dann würde das Baukosten senken und die Bauzeit verkürzen. Die Handwerkskammern betonen in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass "man in keiner Weise in genuine Aufgabenfelder von bauvorlageberechtigten Architekten und Ingenieuren eingreifen will". Selbst bei kleineren Bauten seien Bauvorlagen durch Handwerksmeister und -meisterinnen eine eher überschaubare, "gleichzeitig aber für bestimmte Bauvorhaben wichtige Nische".

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Text: / handwerksblatt.de

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