Haben Sie Fragen zur Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse? Es gibt jetzt eine kostenfreie Hotline, bei der Experten der dena beraten.

Haben Sie Fragen zur Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse? Es gibt jetzt eine kostenfreie Hotline, bei der Experten der dena beraten. (Foto: © Wavebreak Media Ltd/123RF.com)

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Hotline zur Energiepreisbremse für Verbraucher und Unternehmen

Fragen zur Strompreisbremse, Gaspreisbremse oder Wärmepreisbremse? Verbraucher und Unternehmen können sich ab sofort über eine kostenlose Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Energiepreisbremsen beraten lassen.

Ab 1. März gilt für Unternehmen und Haushalte die Strom- und Gaspreisbremse. Auch rückwirkend für Januar und Februar. Haben Sie die Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse verstanden? Wissen Sie, wie genau die Maßnahmen greifen? Für alle Fragen zu Energiepreisbremsen gibt es ab sofort eine kostenfreie Telefonhotline für Verbraucher und Unternehmen.

Das Beratungsangebot stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena (Deutsche Energie Agentur) zur Verfügung.

Die Nummer der Hotline lautet 0800-78 88 900

Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar.

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Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite des BMWK bereitgestellt.

Beratung auch zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen

Die Hotline berät laut BMWK auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben.

Das hierfür erforderliche Excel-Tool für die erstmals für den Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 einzureichende Eigenerklärung werde in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt, meldet das Ministerium.

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Text: / handwerksblatt.de