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KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz wieder verfügbar

Private Eigentümer und Mieter von Immobilien können ab sofort wieder bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW erhalten. Wichtig: Die Arbeiten muss ein Fachbetrieb durchführen.

Wichtige Meldung für Fensterbauer, Tischler, Metallbauer, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Elektrotechniker sowie deren Kundinnen und Kunden: Private Eigentümer und Mieter von Immobilien können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fördermittel für das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) für das Jahr 2022 bereitgestellt. Am 3. Januar wurde das Programm vorübergehend gestoppt. 

Interessenten müssen den Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt vor Beginn der Arbeiten durch die Handwerker stellen, betont die KfW. Die Arbeiten müssen außerdem von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.  Der Zuschuss kann bis zu 1.600 Euro betragen.

Was wird gefördert?

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türenetwa Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, zum Beispiel aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
    Hinweis: Infraschallanlagen werden nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion 

Nicht gefördert werden:

  • baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegen­sprech­anlagen und Kamera­systeme. Dafür gibt es andere Förderprogramme
  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungsbetrieb
  • gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungs­eingangs­türen sowie Fenster- und Fenstertüren
  • digitale Geräte zur Unterhaltungs­elektronik wie Smart­phones oder Tablets

Quelle: KfW

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Beratung Polizeilichen Beratungs­stellen und wichtige Informationen rund um den Einbruch­schutz findet man unter www.k-einbruch.de

Anträge im KfW-Zuschussportal können aber nur solange gestellt werden bis die Fördermittel aufgebraucht sind, betont die KfW.  

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Text: / handwerksblatt.de

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