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HWK Koblenz | November 2025
Webseminar: Gründen durch Nachfolge
Am 20. November beleuchten Referenten der HwK und IHK Koblenz in einem Webseminar die Chancen der Existenzgründung durch eine Betriebsübernahme.
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Vorlesen:
März 2022
Private Eigentümer und Mieter von Immobilien können ab sofort wieder bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW erhalten. Wichtig: Die Arbeiten muss ein Fachbetrieb durchführen.
Wichtige Meldung für Fensterbauer, Tischler, Metallbauer, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Elektrotechniker sowie deren Kundinnen und Kunden: Private Eigentümer und Mieter von Immobilien können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fördermittel für das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) für das Jahr 2022 bereitgestellt. Am 3. Januar wurde das Programm vorübergehend gestoppt.
Interessenten müssen den Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt vor Beginn der Arbeiten durch die Handwerker stellen, betont die KfW. Die Arbeiten müssen außerdem von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Der Zuschuss kann bis zu 1.600 Euro betragen.
Quelle: KfW
Beratung Polizeilichen Beratungsstellen und wichtige Informationen rund um den Einbruchschutz findet man unter www.k-einbruch.de.
Anträge im KfW-Zuschussportal können aber nur solange gestellt werden bis die Fördermittel aufgebraucht sind, betont die KfW.
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