KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz wieder verfügbar
Private Eigentümer und Mieter von Immobilien können ab sofort wieder bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW erhalten. Wichtig: Die Arbeiten muss ein Fachbetrieb durchführen.
Wichtige Meldung für Fensterbauer, Tischler, Metallbauer, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Elektrotechniker sowie deren Kundinnen und Kunden: Private Eigentümer und Mieter von Immobilien können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fördermittel für das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) für das Jahr 2022 bereitgestellt. Am 3. Januar wurde das Programm vorübergehend gestoppt.
Interessenten müssen den Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt vor Beginn der Arbeiten durch die Handwerker stellen, betont die KfW. Die Arbeiten müssen außerdem von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Der Zuschuss kann bis zu 1.600 Euro betragen.
Was wird gefördert?
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, etwa Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, zum Beispiel aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Infraschallanlagen werden nicht gefördert - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
- baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme. Dafür gibt es andere Förderprogramme
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
- digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik wie Smartphones oder Tablets
Quelle: KfW
Beratung Polizeilichen Beratungsstellen und wichtige Informationen rund um den Einbruchschutz findet man unter www.k-einbruch.de.
Anträge im KfW-Zuschussportal können aber nur solange gestellt werden bis die Fördermittel aufgebraucht sind, betont die KfW.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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