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HWK Münster | Oktober 2025
Energie: HBZ im H2PopUpLab Gelsenkirchen
Unter dem Motto "Energie trifft Zukunft – Dein Weg im Handwerk" informiert das HBZ im H2PopUpLab Gelsenkirchen über Chancen und Perspektiven im Handwerk.
(Foto: © Dmitriy Shironosov/123RF.com)
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September 2019
Kein Gang zur Zulassungsstelle, kein Warten auf Amtsfluren: Jetzt können Privatleute Fahrzeuge auch online zulassen oder umschreiben. Unternehmen müssen allerdings weiter ausharren.
Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme: Alle Standardverfahren bei der Kfz-Zulassung sind seit dem 1. Oktober online möglich.
Zunächst gilt das dann aber nur für Privatleute, Unternehmen müssen noch warten. Damit tritt die dritte Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, in Kraft.
Wer das Online-Verfahren nutzen möchte, der braucht allerdings einen neuen Personalausweis mit eID bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Smartphone mit Ausweis-App.
Wie das Verfahren der internetbasierten Fahrzeugzulassung genau funktioniert, erklärt das Bundesverkehrsministerium anschaulich im Internet.
Nach der Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung für Privatpersonen ist erst in einem nächsten Schritt die Ausweitung der Online-Zulassung auf juristische Personen geplant. Händler und andere Unternehmen können die Online-Zulassung also erst später nutzen.
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