Das Auto an- und ummelden: Jetzt online möglich
Kein Gang zur Zulassungsstelle, kein Warten auf Amtsfluren: Jetzt können Privatleute Fahrzeuge auch online zulassen oder umschreiben. Unternehmen müssen allerdings weiter ausharren.
Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme: Alle Standardverfahren bei der Kfz-Zulassung sind seit dem 1. Oktober online möglich.
Zunächst gilt das dann aber nur für Privatleute, Unternehmen müssen noch warten. Damit tritt die dritte Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, in Kraft.
Die drei Stufen der Umsetzung
- Seit dem 1. Januar 2015 können Privatpersonen ihre zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland über das Internet außer Betrieb setzen.
- Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung online beantragt werden – vorausgesetzt, Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen bleiben dieselben.
- Ab dem 1. Oktober 2019 gilt: Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung - alles ist jetzt online möglich. Ein Gang zur KfZ-Zulassungsstelle ist also nicht mehr nötig. Die Gebühren fürs online An- und Ummelden sind etwas höher als vor Ort bei der Zulassungsstelle. Die Gebühren für das Abmelden sind sie etwas niedriger. Anlaufstellen sind die Webseiten der jeweils zuständigen KfZ-Zulassungsstellen.
Wer das Online-Verfahren nutzen möchte, der braucht allerdings einen neuen Personalausweis mit eID bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Smartphone mit Ausweis-App.
Wie das Verfahren der internetbasierten Fahrzeugzulassung genau funktioniert, erklärt das Bundesverkehrsministerium anschaulich im Internet.
Unternehmen profitieren erst später
Nach der Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung für Privatpersonen ist erst in einem nächsten Schritt die Ausweitung der Online-Zulassung auf juristische Personen geplant. Händler und andere Unternehmen können die Online-Zulassung also erst später nutzen.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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