Kfz-Zulassung, Zulassungstelle, i-kfz

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Das Auto an- und ummelden: Jetzt online möglich

Betriebsführung

Kein Gang zur Zulassungsstelle, kein Warten auf Amtsfluren: Jetzt können Privatleute Fahrzeuge auch online zulassen oder umschreiben. Unternehmen müssen allerdings weiter ausharren.

Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme: Alle Standardverfahren bei der Kfz-Zulassung sind seit dem 1. Oktober online möglich.  

Zunächst gilt das dann aber nur für Privatleute, Unternehmen müssen noch warten. Damit tritt die dritte Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, in Kraft. 

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Die drei Stufen der Umsetzung

  1. Seit dem 1. Januar 2015 können Privatpersonen ihre zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland über das Internet außer Betrieb setzen.

  2. Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung online beantragt werden – vorausgesetzt, Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen bleiben dieselben.

  3. Ab dem 1. Oktober 2019 gilt: Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung - alles ist jetzt online möglich. Ein Gang zur KfZ-Zulassungsstelle ist also nicht mehr nötig. Die Gebühren fürs online An- und Ummelden sind etwas höher als vor Ort bei der Zulassungsstelle. Die Gebühren für das Abmelden sind sie etwas niedriger. Anlaufstellen sind die Webseiten der jeweils zuständigen KfZ-Zulassungsstellen.  

Wer das Online-Verfahren nutzen möchte, der braucht allerdings einen neuen Personalausweis mit eID bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Smartphone mit Ausweis-App.

Wie das Verfahren der internetbasierten Fahrzeugzulassung genau funktioniert, erklärt das Bundesverkehrsministerium anschaulich im Internet.

Unternehmen profitieren erst später

Nach der Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung für Privatpersonen ist erst in einem nächsten Schritt die Ausweitung der Online-Zulassung auf juristische Personen geplant. Händler und andere Unternehmen können die Online-Zulassung also erst später nutzen.

Text: / handwerksblatt.de

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