Minibetriebe können ihre Leistung deutlich preiswerter anbieten als andere Salons. Ein deutlicher Wettbewerbsvorteil, kritisiert die Initiative "Der faire Salon" (Foto: © jackf/123RF.com)

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Kleinunternehmerregelung: Aufstand der Friseure

Betriebsführung

Friseure wollen Wettbewerbsvorteile von Kleinunternehmern nicht länger hinnehmen. Sie fordern faire Regeln für alle. Jeder dritte bis vierte Salon führt keine Umsatzsteuer ab.

Friseure sehen sich durch die Kleinunternehmerregelung extrem benachteiligt. Unternehmen, die dem Finanzamt einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro im Jahr melden, müssen keine 19 Prozent Umsatzsteuer abführen und werden auch nicht überprüft.

(Anm. der Redaktion: Seit 2020 liegt die Grenze bei 22.000 Euro)

"Darüber kann man nachdenken, besonders aber über die Frage: warum tun Menschen sich so etwas an?", so Friseurmeister Rene Krombholz aus Düsseldorf, der Ende 2008 die Initiative "Der faire Salon" ins Leben gerufen hat – als Gegenpol zu Billig- und Discountfriseuren. In NRW sei aktuell jeder dritte Friseursalon steuerbefreit, bundesweit etwa jeder vierte, berichtet er.

Die Betriebe bleiben über Jahre unter der Steuerfreigrenze

Zur Initiative "Friseure fordern Fairness"Rene Krombholz und viele seiner Friseurkollegen bundesweit wollen das nicht länger hinnehmen. Die Kleinunternehmerregelung sei erst einmal gut gedacht. Insbesondere für die Gründungsphase eines Unternehmens oder wenn dieses als Nebenerwerb geführt wird.

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Foto: © privat"Kritisch wird es, wenn man genauer hinschaut und feststellt, es gibt Betriebe, die über Jahre und Jahrzehnte nicht wachsen, immer unterhalb dieser Steuerfreigrenze bleiben", kritisiert Krombholz, der auch Vorstandsmitglied der Friseurinnung Düsseldorf ist.

Nachdem vor Jahren eine Äußerung des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble bekannt wurde, wonach solche Betriebe nicht geprüft werden, habe sich deren Zahl deutlich vervielfacht, berichtet Krombholz. 

Harald Esser: "Erhebliche Wettbewerbsverzerrungen" 

Der Zentralverband des Friseurhandwerks unterstützt den Einsatz des Düsseldorfer Kollegen. "Wir freuen uns immer, Mitstreiter zu haben!", betont Präsident Harald Esser gegenüber dem Handwerksblatt. So kritisiere auch der Zentralverband, dass mit der Kleinunternehmerregelung "eine unfaire Konkurrenz" entstanden ist.

Esser: "Diese führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen vor allem zulasten der nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen und hat in der Folge unter anderem negative Auswirkungen auf die Ausbildungsleistung und eine qualitätsorientierte Fachkräfteentwicklung. Wir haben jedoch auch gelernt, dass auf diesem Gebiet gewerkeübergreifend agiert werden muss."

Auch andere Gewerke betroffen

Denn nicht nur das Friseurhandwerk ist betroffen, sondern auch Gewerke, die im haushaltsnahen Baubereich tätig sind und die Materialien vom Auftraggeber gestellt bekommen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert ebenfalls den unfairen Wettbewerb in diesen Branchen.

"Bei noch so knapper Kalkulation kann ein Betrieb, der eine Büroinfrastruktur vorhält, Ausbildungsplätze anbietet und wo der Betriebsinhaber noch dazu an seine Altersvorsorge denkt, den Preisnachteil von 19 Prozent gegenüber den Kleinunternehmern nicht ausgleichen", so der ZDH, der eine Ausweitung der Kleinunternehmerregelung daher ablehnt. Eine Anhebung der Umsatzgrenzen des Paragrafen 19 im Umsatzsteuergesetz würde diesen unfairen Wettbewerb weiter verschärfen.

Minibetriebe können preiswerter arbeiten

Rene Krombholz rechnet vor, dass rein rechnerisch 17.500 Euro Umsatz im Jahr nur 1.450 Euro im Monat bedeuten. Davon müssten dann noch Miete, Energie, Gebühren und Versicherungen, Telefon, Waren bezahlt werden müssen.

Zentrale Forderungen der Initiative
• Ein Freibetrag bei der Umsatzsteuer bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro
• Kontrollen aller, also auch der Umsatzsteuerbefreiten Betriebe 
• beziehungsweise eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für Kleinstunternehmer
"Zum Lebensunterhalt haben diese Kleinstunternehmer meist deutlich weniger Einkommen zur Verfügung, als wenn sie ihre Arbeitskraft einem Salon zur Verfügung stellen würden. Von Absicherung und Altersvorsorge einmal ganz zu schweigen", so der Unternehmer und Fachautor.

Die Erleichterungen für diese Kleinstunternehmer würden nicht mit der Steuerbefreiung enden. Sie würden auch noch einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag zahlen und nicht selten staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Krombholz: "Das bedeutet einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den steuerzahlenden Mitbewerbern. Dieser wird bereits bei der Preiskalkulation in Anrechnung gebracht und so können diese Minibetriebe ihre Leistung deutlich preiswerter anbieten als ihre Kollegen. Ein deutlicher Wettbewerbsvorteil!"

Petition im Bundestag wurde abgelehnt

Die Situation führt schon seit langem zu großem Unmut in der Branche, berichtet der Friseurmeister. Viele Friseure würden die Abschaffung dieser Regelung fordern. Dies lasse sich sich allerdings nicht realisieren, weil das Umsatzsteuergesetz europaweit verankert und abgestimmt sei. 

Foto: © privatIm  Sommer 2012 hat die Gemeinschaft "Der faire Salon" eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht. "Diese wurde abgelehnt, weil keine Ungleichbehandlung erkannt wurde", berichtet der Initiator. Nachdem inzwischen selbst Politiker hier widersprechen, habe die Friseurinnung Kreis Böblingen eine online Petition geschaffen, die noch Unterstützer sucht. Ein offener Brief von Krombholz an Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu diesem Thema blieb ergebnislos.

"Kampf gegen die ausufernde Unfairness"

Die Friseurinnung Düsseldorf hat nun in Zusammenarbeit mit "Der faire Salon" eine neue Kampagne gestartet, um die Branche und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. "Auch wir brauchen Fairness und Regeln die einzuhalten sind!", sagt Monika Schmitter, Obermeisterin der Friseur-Innung und fordert die in dieser Branche tätigen, für einen fairen Wettbewerb zu stimmen. "Seit Jahren kämpfen wir eher vergeblich wie gegen Windmühlen, jetzt heißt es neue Wege zu gehen."

Diese Kampagne werde nicht das letzte Mittel "im Kampf gegen die ausufernde Unfairness sein", dafür habe sich der Vorstand der Friseur-Innung Düsseldorf ausgesprochen, betont Monika Schmitter. 

Die Friseure rufen dazu auf, auf der Website www.friseure-fordern-fairness.de für einen fairen Wettbewerb zu stimmen.

"Wir wollen deutlich machen, das diese Probleme eine ganze Branche betreffen und nicht nur einzelne Orte oder Salons", so Rene Krombholz. "Wenn uns viele Friseure und Friseurinnen unterstützen, bekommen diese Forderungen ein ganz anderes Gewicht – damit können wir dann weiter agieren!"

Quelle: Der faire Salon

Was sagt die Politik dazu?

Wir haben die finanz- und wirtschaftspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen um ein Statement zum Thema gebeten. Lesen hier die kompletten Antworten. 

Als erster hat der FDP-Bundestagsabgeordnete und Elektromeister Manfred TodtenhausenObmann im Petitionsausschuss und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, geantwortet: 

"Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag begrüßt und unterstützt viele der Vorschläge des Frisörhandwerks. Dies gilt insbesondere für

- die Stärkung der beruflichen Ausbildung
- die Kontrolle und Sanktionierung von Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch
- die Bekämpfung des Missbrauchs von Ausnahmeregelungen

Darüber hinaus möchten wir als FDP das Handwerk stärken durch:

- eine Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfrist; verbunden mit einer zeitnahen, digitalisierten Betriebsprüfung
- einer stärkeren finanziellen Förderung der Meisterausbildung
- Vereinfachung der Mindestlohndokumentation
- Verschiebung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
- Verbesserung der Alterssicherung für das Handwerk
- eine Nutzerfreundliche Umsetzung der DSGVO in Deutschland
- Befreiung von Handwerksbetrieben unter 25 Mitarbeitern von den Rundfunkgebühren
- Erleichterungen bei Betriebsübernahmen

Anderer Meinung sind wir jedoch in der Frage der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer. Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir im Mai diesen Jahres einen Antrag "Europäische Mittelstandsstrategie 2030" eingebracht, in dem wir unter anderem vorschlagen, die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung auf 35.000 € Jahresumsatz im Vorjahr und auf 65.000 € im laufenden Jahr zu erhöhen. Nach drei Betriebsjahren sollen die Grenzen dann wieder auf das bisherige Niveau sinken.

Die Kehrseite der Umsatzsteuerbefreiung ist der Ausschluss vom Vorsteuerabzug. Das heißt, bei allen Sachausgaben (Miete, Verbrauchsmaterial, Ladeneinrichtung) muss die Vorsteuer aus den Umsatzerlösen finanziert werden. Damit liegt der tatsächliche Vorteil dieser Erleichterung deutlich unter 19% und wäre damit deutlich geringer, als die vorab von uns vorgeschlagenen Verbesserungen für das Handwerk. Bei diesen geringen Beträgen wären die Bürokratiekosten einer Besteuerung für Unternehmen und für den Staat deutlich höher, als die zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge. Das würde damit unseren Vorstellungen von Entlastung und Bürokratieabbau widersprechen.

Wir sind aber gerne dabei, gemeinsam mit den Handwerkskammern und Innungen gegen den Missbrauch von Regelungen und den Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften vorzugehen."

Eine Position seiner Fraktion zur Kleinunternehmerregelung liege noch nicht vor, sagt Klaus Ernst, Bundestagsabgeordneter für die Linke. Sie werde sich nun aber grundlegend damit befassen, um das Thema gegebenenfalls in den Bundestag einzubringen.

Leider haben wir momentan aufgrund der parlamentarischen Sommerpause nicht die Kapazitäten für ein Statement im Deutschen Handwerksblatt, heißt es aus dem Büro von Lisa Paus, Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen.


Anm. der Redaktion: Die weiteren Antworten werden wir ergänzen, sobald sie uns vorliegen.


Stichwort: Kleinunternehmernehmerregelung

Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt entfällt ebenfalls.

Lesen Sie mehr dazu beim Existenzgründungs-Portal des BundeswirtschaftsministeriumsZu Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer, Freiberufler oder etwa Teams in der Rechtsform einer GbR oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaften.

In den Folgejahren darf der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Die Gesamtumsatzgrenze von 17.500 Euro bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz auf zwölf Monate hochrechnen. Bei den Gesamtumsatz-Grenzen handelt es sich um Bruttobeträge. Die Umsatzsteuer ist darin bereits automatisch enthalten.

Quelle: Existenzgründer.de

 

Text: / handwerksblatt.de

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