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HWK des Saarlandes | November 2025
Meistervorbereitungskurs Teil III: Wirtschaft und Recht
Jetzt fit werden für die Meisterprüfung und Unternehmensführung – das können die Teilnehmenden bei einem Vorbereitungskurs machen.
Auch Bäckereien, die in eine kleine umweltfreundliche Klima- oder Kälteanlage investieren wollen, können jetzt einen Förderantrag stellen und auf einen staatlichen Zuschuss hoffen. (Foto: © Olena Kachmar/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2021
Dank der aktualisierten Kälte-Klima-Richtlinie können Betriebe jetzt auch Anträge für kleine Kälteanlagen stellen.
Seit 1. Dezember ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Gefördert werden Investitionen in neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Klimaanlagen für Busse und Schienenfahrzeuge. Vorausgesetzt die Anlagen sind energieeffizient und werden ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln betrieben.
Da jetzt in der aktuellen Richtlinie keine Leistungsgrenzen für diese klimafreundlichen Kälte- und Klimaanlagen mehr vorgegeben werden, können auch kleine Anlagen ab einem Kilowatt Kälteleistung gefördert werden. Damit wird die Förderung auch für Bäckereien oder Metzgereien interessant.
Gefördert werden jetzt zudem auch Wärmepumpen, die Prozesswärme nutzen. Auch wer auf Wärmerückgewinnung, freie Kühlung und die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien setzt, kann auf einen Zuschuss hoffen.
Wer wissen will, wie hoch die Fördersumme für seine Anlage ausfallen könnte, kann den Online-Förderrechner des Bundesumweltministeriums nutzen, allerdings weist die Website darauf hin, dass die Ergebnisse unverbindlich sind. Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es auf der Seite des BAFA.
Quellen: UBA/BAFA
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