Mit Förderung klimafreundlich kühlen
Dank der aktualisierten Kälte-Klima-Richtlinie können Betriebe jetzt auch Anträge für kleine Kälteanlagen stellen.
Seit 1. Dezember ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Gefördert werden Investitionen in neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Klimaanlagen für Busse und Schienenfahrzeuge. Vorausgesetzt die Anlagen sind energieeffizient und werden ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln betrieben.
Da jetzt in der aktuellen Richtlinie keine Leistungsgrenzen für diese klimafreundlichen Kälte- und Klimaanlagen mehr vorgegeben werden, können auch kleine Anlagen ab einem Kilowatt Kälteleistung gefördert werden. Damit wird die Förderung auch für Bäckereien oder Metzgereien interessant.
Ausrechnen, ob sich der Antrag lohnt
Gefördert werden jetzt zudem auch Wärmepumpen, die Prozesswärme nutzen. Auch wer auf Wärmerückgewinnung, freie Kühlung und die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien setzt, kann auf einen Zuschuss hoffen.
Wer wissen will, wie hoch die Fördersumme für seine Anlage ausfallen könnte, kann den Online-Förderrechner des Bundesumweltministeriums nutzen, allerdings weist die Website darauf hin, dass die Ergebnisse unverbindlich sind. Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es auf der Seite des BAFA.
Quellen: UBA/BAFA
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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