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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland regelt das AEntG unter anderem die Geltung von Mindestlöhnen, Bezahlung von Überstunden, Arbeitsschutz- und Sicherheit. (Foto: © Vadim Guzhva/123RF.com)
Vorlesen:
Dezember 2020
Die Arbeitsbedingungen für EU-Arbeitnehmer in Deutschland wurden an die ihrer deutschen Kollegen angepasst. Das steht im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das im Sommer verabschiedet wurde. Für das Handwerk gibt eine Info-Broschüre eine Übersicht.
Für entsandte Arbeitnehmer aus EU-Ländern gelten wegen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die gleichen Konditionen wie für Inländer. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wesentlichen Neuregelungen in einem kostenlosen Infoblatt zusammengestellt.
Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beruht auf der reformierten EU-Entsenderichtlinie und setzt sie in nationales Recht um. Es regelt die Lohn- und Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte, die aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Es umfasst neben den Mindestlöhnen auch die Bezahlung von Überstunden, Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie Regelungen gegen Diskriminierung. Durch die Neuregelung haben Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Leitfaden Hier finden Sie den > kostenlosen Ratgeber des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).Arbeitnehmer-Entsendegesetz Europaweit gleicher Lohn für gleiche Arbeit. > Hier lesen Sie mehr!
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