Für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland regelt das AEntG unter anderem die Geltung von Mindestlöhnen, Bezahlung von Überstunden, Arbeitsschutz- und Sicherheit.

Für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland regelt das AEntG unter anderem die Geltung von Mindestlöhnen, Bezahlung von Überstunden, Arbeitsschutz- und Sicherheit. (Foto: © Vadim Guzhva/123RF.com)

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Kostenloser Leitfaden zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Betriebsführung

Die Arbeitsbedingungen für EU-Arbeitnehmer in Deutschland wurden an die ihrer deutschen Kollegen angepasst. Das steht im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das im Sommer verabschiedet wurde. Für das Handwerk gibt eine Info-Broschüre eine Übersicht.

Für entsandte Arbeitnehmer aus EU-Ländern gelten wegen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die gleichen Konditionen wie für Inländer. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wesentlichen Neuregelungen in einem kostenlosen Infoblatt zusammengestellt.

Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beruht auf der reformierten EU-Entsenderichtlinie und setzt sie in nationales Recht um. Es regelt die Lohn- und Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte, die aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Es umfasst neben den Mindestlöhnen auch die Bezahlung von Überstunden, Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie Regelungen gegen Diskriminierung. Durch die Neuregelung haben Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.

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Leitfaden Hier finden Sie den > kostenlosen Ratgeber des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).Arbeitnehmer-Entsendegesetz Europaweit gleicher Lohn für gleiche Arbeit. > Hier lesen Sie mehr!

Text: / handwerksblatt.de

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