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HWK Trier | Mai 2025
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Die Reformen von Basel III, auch Basel IV genannt, bereiten dem Mittelstand Kopfzerbrechen. (Foto: © gyddik/123RF.com)
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Januar 2020
Die Reform der Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel IV) ist auf der Zielgeraden. Unternehmerverbände befürchten negative Auswirkungen auf die Finanzierung des Mittelstands.
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat kürzlich ausgerechnet, dass bei identischer Umsetzung der neuen Baseler Vorgaben ("Basel IV") die Mindestkapitalanforderungen für Kreditinstitute in Deutschland im Durchschnitt um 40 Prozent steigen. Bei kleinen und mittleren Instituten seien das immerhin rund 15 bis 20 Prozent.
Durch eine deutliche Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften würden die Banken also zusätzlich belastet, was vor allem kleinere und risikoärmere Institute überproportional treffen würde. Gerade bei diesen kleineren Banken und Sparkassen haben aber Mittelständler oft ihr Geschäftskonto. Der Mittelstand befürchtet steigende Kreditkosten oder Restriktionen bei der Kreditvergabe.
Die 2017 beschlossenen Baseler Eigenkapitalregeln (Basel III/IV-Reformen) sollen in den nächsten zwei Jahren in europäisches Recht umgesetzt werden.
In einer gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand heißt es: "Die EU-Gesetzgeber sind aufgerufen, bei der Umsetzung der Baseler Vorgaben negative Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung zu verhindern." Zehn Verbände arbeiten in der AG Mittelstand zusammen, darunter auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Die Mittelstandsvertreter kritisieren unter anderem, dass in Europa anders als etwa in den USA alle Kreditinstitute den neuen Vorgaben unterworfen werden. Der Baseler Ausschuss habe die Vorgaben jedoch nur für international tätige Banken entwickelt.
Die USA würden die Vorschriften nur auf die größten Institute anwenden, nicht aber auf die rund 6.000 lokalen und regionalen Banken wie Community Banks oder Credit Unions.
Die AG Mittelstand fordert nun von den Verantwortlichen eine bessere Abstufung der Regeln auch in der EU. Das würde auch dem europäischen Proportionalitätsgedanken Rechnung tragen. Kleine und mittlere Kreditinstitute wie Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken dürften nicht durch bürokratische Pflichten überlastet werden.
Auch der KMU-Unterstützungsfaktor (KMU-Korrekturfaktor) in der EU sollte beibehalten werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden 99 Prozent aller Betriebe repräsentieren. Sie stellen einen wesentlichen Anteil – in Deutschland 60 Prozent – der Arbeitsplätze in Europa. "Bei den in den vergangenen fünf Jahren neu geschaffenen Arbeitsplätzen entfallen sogar 85 Prozent auf die KMU", heißt es in der Pressemitteilung.
Quelle: AG Mittelstand
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