Yvonne Corrias betreibt in München seit zehn Jahren ihr Kosmetikstudio Face & Body.

Yvonne Corrias betreibt in München seit zehn Jahren ihr Kosmetikstudio Face & Body. (Foto: © IEGOR LIASHENKO/123RF.com)

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Leserstandpunkt: Kosmetikerin Yvonne Corrias über die Corona-Hilfen

Kosmetikerin Yvonne Corrias ist "wütend und enttäuscht". Sechs Monate lang musste sie ihr Kosmetik-Studio in München wegen der Corona-Pandemie schließen. Die Corona-Hilfen reichen nicht, um ihre privaten Fixkosten abzufedern. Ein Leserbrief.

Kosmetikerin Yvonne Corrias (Face & Body) aus München hat uns einen Leserbrief über die Corona-Hilfen mit dem Titel "Corona - Der reale Irrsinn" geschickt. Darin macht sie ihrem Ärger über die Corona-Hilfen Luft:

"Die Bundesregierung und das Bundesfinanzministerium rühmen sich als zuverlässige Unterstützer für Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie für Selbstständige und Unternehmen. Ich bin seit 10 Jahren selbständige Kosmetikerin mit eigenem Studio.

Seit Beginn der Pandemie bis heute, musste ich per Verordnung 6 Monate schließen. Im Frühjahr kam sehr unbürokratisch die Soforthilfe. Diese deckelte nicht einmal meine betrieblichen und privaten Fixkosten, doch immerhin etwas. Dann musste ich am 2.11.20 erneut schließen.

Yvonne Corrias betreibt in München seit zehn Jahren ihr Kosmetikstudio Face & Body. Foto: © Yvonne Corrias privatYvonne Corrias betreibt in München seit zehn Jahren ihr Kosmetikstudio Face & Body. Foto: © Yvonne Corrias privat

Die November- und Dezemberhilfen kamen bekanntlich sehr zögernd. Diese werden als 'großzügig' getitelt, doch auch hier monatliche Einbußen von über 25%, für die Fixkosten wieder nicht ausreichend. Ab Januar gibt es nur noch die Überbrückungshilfe III oder Neustarthilfe. Kein Grund mehr für Sonderbehandlung der betroffenen Branchen rechtfertigt die Bundesregierung diese neuen, gekürzten Hilfen, da durch die allgemeine Schließung seit dem 16. Dezember kein Sonderopfer mehr erbracht werden muss!

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Die Überbrückungshilfe III wurde mir von der Steuerberaterin empfohlen, die übrigens für die Beantragung der Hilfen Sätze der Rechtsanwaltsvergütung mit 200 EUR netto/Stunde abrechnet. Die Überbrückungshilfe III erstattet bis zu 90 Prozent der monatlichen Fixkosten, wohl gemerkt, nur betriebliche Fixkosten!

Ich habe monatlich aber auch private Fixkosten wie Rentenversicherung, Krankenkasse, weitere Versicherungen, Miete, Strom etc. zu zahlen. Essen etc. ist hier nicht eingerechnet. Die geschätzte Förderungshöhe für Überbrückungshilfe III entspricht 17% meines durchschnittlichen Nettoumsatzes in den Vergleichsmonaten 2020. Das sind 83% Verlust pro Monat Januar und Februar. Mir wurde von meiner Steuerberaterin empfohlen die Grundsicherung = Hartz IV zur Abfederung der privaten Fixkosten zu beantragen. Unglaublich! Kein Grund mehr für Sonderbehandlung?

WIR bringen seit Monaten Sonderopfer! Uns wurde ein Arbeitsverbot erteilt. Systemrelevante dürfen ohne finanzielle Einbußen weiter arbeiten, andere erhalten zumindest Kurzarbeitergeld. Unsere Arbeitserlaubnis ist abhängig vom Inzidenzwert. Durch diese Verteilungsungerechtigkeit in der Corona-Krise gehören WIR nun auch zu denjenigen mit den prozentual höchsten Einbußen. Ich bin wütend und enttäuscht!"

Hinweis: Die Redaktion weist darauf hin, dass der Inhalt der Leserbriefe die Ansicht der Einsender wiedergibt, die mit der Meinung der Redaktion oder des Verlages nicht unbedingt übereinstimmt.

Text: / handwerksblatt.de

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