Regelmäßiges Quer- und Stoßlüften von Innenräumen kann das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion vermindern, zu dem Schluss kommt eine Kommission des Umweltbundesamts.

Regelmäßiges Quer- und Stoßlüften von Innenräumen kann das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion vermindern, zu dem Schluss kommt eine Kommission des Umweltbundesamts. (Foto: © Wolfgang Zwanzger/123RF.com)

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Lüften in Zeiten von Corona

Betriebsführung

Richtiges Lüften soll das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 reduzieren. Tipps kommen von der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt.

Nicht nur für den Aufenthalt in Schulklassen, sondern generell für den in Innenräumen gilt: Regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder der Einsatz von Lüftungstechnik kann das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion deutlich reduzieren. So heißt es in einer Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt.

Ob ein Raum gut oder schlecht gelüftet ist, lässt sich laut IRK mit einem CO2-Messgerät prüfen: Ist die Konzentration von CO2 im Raum kleiner als 1.000 ppm (parts per million oder Anteile pro Million), dann ist der Luftwechsel "unter normalen Bedingungen" hygienisch ausreichend.

Regelmäßig Quer- und Stoßlüften

Beim Lüften per Fenster empfiehlt die IRK die Querlüftung per Durchzug mit zwei gegenüberliegenden weit geöffneten Fenstern, wobei der Luftstrom möglichst keine Aerosole in einen weiteren Raum verbreiten sollte.

Wirkungsvoll ist laut IRK auch eine Stoßlüftung mit weit geöffnetem Fenster über einige Minuten, während das Ankippen der Fenster kaum wirksam sein soll. Vor allem, wenn der Raum stark belegt ist.

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Mobile Luftreiniger sind kein Ersatz

Wer eine Lüftungsanlage (RLT-Anlage) betreibt, sollte den Experten zufolge darauf achten, den Anteil der Umluft möglichst gegen Null zu fahren, falls das Lüftungssystem nicht über hochabscheidenden Filter verfügt.

Mobile Luftreiniger können der IRK zufolge das aktive Lüften nicht ersetzen, und vor dem Einsatz von chemischen Zusätzen wie Ozon warnt die Kommission aus gesundheitlichen Gründen. Weitere Informationen finden sich in der Stellungnahme der IRK.

Quelle: Umweltbundesamt

Text: / handwerksblatt.de

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