Ein neues Onlineportal soll künftig Arbeitgebern in kleinen Betrieben die Meldepflicht erleichtern.

Ein neues Onlineportal soll künftig Arbeitgebern in kleinen Betrieben die Meldepflicht erleichtern. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Mehr Durchblick im Beitrags- und Melderecht

Betriebsführung

Ein neues Onlineportal soll künftig Informationen von Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit zusammenführen. Arbeitgeber kleiner Betriebe profitieren.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Das Thema Sozialversicherung ist nicht so einfach zu durchschauen. Viele Arbeitgeber sind unsicher, ob und wofür Krankenkasse, Minijob-Zentrale, Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit zuständig sind und welche Angaben sie an wen übermitteln müssen.

Im Auftrag des Bundessozialministeriums ist deshalb jetzt ein neues Online-Informationsportal erstellt worden. Es soll vor allem Arbeitgebern in kleinen Betrieben das Leben erleichtern, indem es Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht beantwortet und einen Überblick über ihre Informations- und Meldepflichten gibt. Es führt die Informationen der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit zusammen.

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Unkomplizierte Nutzung, kurze Informationen

Die Nutzung des Portals soll unkompliziert sein, die Informationen kurz gehalten sein und die Grundinformationen für das jeweilige Themengebiet abdecken. Dort gibt es Links zu den Internetangeboten der Sozialversicherungsträger, ein Glossar und eine Bibliothek mit Rundschreiben, Besprechungsergebnissen und allgemein zugängliche Informationen der Sozialversicherungsträger.

Auf der Plattform können die Arbeitgeber keine Meldungen abgeben oder Bescheinigungen oder Anträge empfangen. Dafür sollen sie weiter ihre Entgeltabrechnungssoftware oder eine elektronischen Ausfüllhilfe (zum Beispiel der Software sv.net) nutzen. Damit können sie Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen auf dem gesetzlich geregelten elektronischen Weg übermitteln.

Informationen über die aktuellen Versionen von sv.net gibt es auf diesen Internetseiten.

Text: / handwerksblatt.de

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