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HWK Koblenz | Mai 2025
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Kunden sollen künftig die Wahl haben, ob sie ihren Coffee-to-go in einem Einweg- oder einem Mehrwegbecher trinken wollen. (Foto: © piksel/123RF.com)
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Januar 2021
Restaurants, Bäckereien, Bistros und Cafés müssen ab 2023 auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten.
Laut der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Verpackungsgesetzes sind Restaurants, Bistros, Bäckereien und Cafés künftig verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten. Die neue Regelung gilt ab 2023.
Der Mehrwegservice darf dabei nicht mehr kosten als die Einwegvariante. Außerdem müssen die Betreiber für alle Angebote genug Mehrwegverpackungen in den entsprechenden Größen zur Verfügung stellen können. Ausgenommen von der neuen Regelung sind nur Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske mit fünf oder weniger Beschäftigten und einer Ladenfläche von weniger als 80 Quadratmetern. Doch auch diese müssen ihrer Kundschaft ermöglichen, eigene Mehrwegbehälter mitzubringen und zu befüllen.
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Quelle: Bundesumweltministerium
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