Musterformulare für die Verbraucherschlichtung
Ab Februar 2017 müssen Unternehmer Verbrauchern Auskunft darüber geben, ob sie an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Der ZDH stellt kostenlose Mustervordrucke bereit.
Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können seit April 2016 bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beigelegt werden. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt.
Ab dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmer allen Verbrauchern Auskunft geben, ob sie bereit sind, im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Die Vernachlässigung dieser Informationspflichten stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann von Verbänden und Mitbewerbern abgemahnt werden. Bereits die Abmahnung ist mit Kosten verbunden. Außerdem drohen teure gerichtliche Unterlassungsklagen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat für alle Handwerksbetriebe ein Informationsblatt mit konkreten Anleitungen sowie Musterformularen für die Verbraucherinformation bereitgestellt.
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben