Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com
HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Streit mit Verbrauchern regelt die Schlichtungsstelle (Foto: © kebox/123RF.com)
Vorlesen:
Januar 2017
Ab Februar 2017 müssen Unternehmer Verbrauchern Auskunft darüber geben, ob sie an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Der ZDH stellt kostenlose Mustervordrucke bereit.
Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können seit April 2016 bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beigelegt werden. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt.
Ab dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmer allen Verbrauchern Auskunft geben, ob sie bereit sind, im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Die Vernachlässigung dieser Informationspflichten stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann von Verbänden und Mitbewerbern abgemahnt werden. Bereits die Abmahnung ist mit Kosten verbunden. Außerdem drohen teure gerichtliche Unterlassungsklagen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat für alle Handwerksbetriebe ein Informationsblatt mit konkreten Anleitungen sowie Musterformularen für die Verbraucherinformation bereitgestellt, die kostenlos hier heruntergeladen werden können.
Foto: © kebox/123RF.com
Kommentar schreiben