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HWK Koblenz | Oktober 2025
Jürgen Löhr zum 70. Geburtstag gratuliert
Seit mehr als 25 Jahren engagiert sich der Jubilar und Gerüstbaumeister Jürgen Löhr für das Gerüstbauerhandwerk. Jetzt feierte er seinen 70. Geburtstag.
Die neue Rechtsform soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Gewinne im Betrieb behalten, statt sie an Eigentümer oder Aktionäre auszuschütten. (Foto: © Dmitry Rukhlenko/123RF.com)
Vorlesen:
Besonders für Mittelständler ohne Nachfolge soll die geplante neue Rechtsform "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" eine Perspektive bieten. Sie soll helfen, Gewinne im Betrieb zu halten.
Neben AG und GmbH soll es künftig eine neue Rechtsform geben, die auf verantwortungsvolles Eigentum setzt. Sie soll helfen, nachhaltiger zu wirtschaften und Gewinne im Betrieb zu halten. Besonders für Mittelständler ohne Nachfolge soll die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Perspektive bieten, meint Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Ziel sei, vor allem kleinere Firmen für einen längeren Zeitraum zu stabilisieren. Vor allem mittelständische Unternehmen könnten davon profitieren.
Das von der GmgV erwirtschaftete Kapital wird dauerhaft an das Unternehmen selbst gebunden. Gesellschafter verzichten dabei auf Gewinnausschüttungen und Wertsteigerungen, sodass das Vermögen nicht an private Eigentümer ausgeschüttet oder vererbt werden kann. Derzeit können Unternehmen diese Strukturen oft nur über Stiftungen umsetzen. Deshalb machen das bisher vorwiegend große Unternehmen.
Gleichzeitig soll die GmgV Flexibilität und Selbstständigkeit bieten. Diese Form soll das Unternehmen vor Übernahmen schützen und ist für Start-ups oder Familienunternehmen gedacht, die eine langfristige Ausrichtung anstreben.
Kernmerkmale der GmgV sind:
Schon die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich mit dem sogenanntem Verantwortungseigentum befasst und eine neue Rechtsform für Unternehmen geplant.
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